Abnehmbare Anhängerkupplung

Hallo,

muss eine abnehmbare Anhängerkupplung in den Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugbrief eingetragen sein?

Gruß
Nadine

Hallo Nadine,

muss eine abnehmbare Anhängerkupplung in den Fahrzeugschein
bzw. Fahrzeugbrief eingetragen sein?

soviel ich weiss, muss weder eine starre noch ein abnehmbare Hängerkupplung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher auch Fahrzeugschein genannt) eingtragen sein.

222kpl

Falls die Anhängerkupplung eine ABE hat, braucht sie nicht eingetragen werden. Mann muss die ABE im Auto dabeihaben.

Was ist denn eine ABE???

Hallo,

soviel ich weiss, muss weder eine starre noch ein abnehmbare
Hängerkupplung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher
auch Fahrzeugschein genannt) eingtragen sein.

Habe vor zwei Wochen mit dem TÜV gesprochen, weil ich von meinem Toyota Starlet Baujahr 1982 (Facelift 1) die an einen Baujahr 1983 (Facelift 2) machen möchte und da diese keine ABE hat, muß ich beim TÜV vorstellig werden und umschreiben lassen, vom einen raus, in den anderen rein.

Alles alte Gelumpe ohne ABE ist und bleibt eintragungspflichtig.

MfG

Hallo,

http://lmgtfy.com/?q=ABE

Wenn die AHK ein E-Prüfzeichen hat, braucht man nichts weiter, weder eine Eintragung noch Unterlagen für eine ABE.

Sonst muss man, wie schon geschrieben, irgend welche Unterlagen vorweisen können. Am einfachsten ist es dann, wenn alles im Fzg-Schein eingetragen ist.

Beste Grüße
Guido