Abnehmbare Anhängerkupplung löst sich

Hallo,

kann mir jemand weiter helfen?
Es geht um eine Abnehmbare Anhängerkupplung.
Folgendes hat sich ereignet:

Ich habe mir das Fahrzeug mit abnehmbarer Anhängerkupplung von meinen Schwiegerleuten ausgeliehen. Die abnehmbare Anhängerkupplung wurde von meinem Schwiegervater angebracht, die Skala die von Aussen sichtbar ist stand auf verriegelt und auch ein übliches Klacken der Verriegelung war zu hören. Dennoch hat sich mein Schwiegervater noch zusätzlich auf die Anhängerkupplung gestellt und das Auto richtig wippen lassen. Ich bin mir sicher dabei gewesen und mein Schwiegervater auch, das diese Anhängerkupplung nun sachgemäß laut Skala/Klacken und Belastungstest richtig arretiert ist.
Als nächstes ging es zum Hängerverleih, den Hänger geliehen (Nur ein mündlicher Vertrag) mit dem Hänger vom B nach A (ca. 60km) gefahren, keinerlei erkennbare Geräusche oder sonstwas, alles in Ordnung. Bei A angekommen, Das zu holende Fahrzeug auf den Hänger gestellt und an 4 Stellen mit dicken Gurten verzurrt. Mit dem verladenen Fahrzeug ca. 30 Km gefahren, immernoch alles in Ordnung. Nach den besagten 30 Km kommt es in einer Ortschaft bei einer Geschwindigkeit von ca. 25Km/h ( wir fuhren einem Bagger in einer Kolone nach) zum Stillstand alle Fahrzeuge bremsen, weil der Bagger ganz vorne abbiegt. Bei dem Bremsvorgang löst sich der Autohänger zusammen mit der Anhängerkupplung, tuschiert leicht unser Fahrzeug und rollt dann ungebremst mit geschätzen 15-20 Km/h langsam in eine Hausmauer.
Beim Aufprall reißen die hinteren 2 Gurte und das Fahrzeug auf dem Hänger rutscht vorne auf die Deichsel des Hängers dabei brechen die geschweißten Anschlagstücke des Hängers und es klatscht anschließend auch sachte an die Mauer, reißt durch das über die Deichsel rutschen die Seilwinde ab und auch die Handbremsvorrichtung.

Das Fahrzeug wurde vom Hängerverleih incl. dem defekten Hänger geborgen, Polizei war auch vor Ort.
Bei der Bergung enstanden am verladenen Fahrzeug Bergungsschäden, die Stoßstange wurde abgerissen, und der Kühler aufgerissen.

Das ganze ist nun auch schon beim Rechtsanwalt.
Wie seht ihr das?
Wer muss nun für den Schaden am Hänger aufkommen?
Wer zahlt die Mauer?
Und wer zahlt den Schaden am verladenen Fahrzeug?

P.S. die Gurte waren vom Verleiher, auch die Gerissenen, diese wurden mir auch in Rechnung gestellt.

Nachdem die Versicherung das erste mal auf den falschen Paragraphen verwiesen hatte, stellte unser Anwalt das nun richtig - und die Antwort war: Der Schaden würde von der Fahrzeugversicherung nur übernommen, wenn eine Vollkasko bestünde.

Das Fahrzeug mit der Hängerkupplung war anschliessend auch in der Werkstatt und dort wurde bestätigt das sowas schon mal vorkomme und wir nicht die ersten wären denen sowas mit dieser Kupplung passiere. Bei Tests in der Werkstatt hielt die Kupplung in 2 von 3 Fällen, ich bin ratlos?!

Wie schätzt ihr das ganze ein? Ich fühl mich nicht Schuldig, das kann doch nicht sein, das man für etwas zahlen soll was man nicht verschuldet hat?

Vielen Dank für eure Antworten.

Mit freundlichem Gruß

Alex1976

Hi

Das Fahrzeug mit der Hängerkupplung war anschliessend auch in
der Werkstatt und dort wurde bestätigt das sowas schon mal
vorkomme und wir nicht die ersten wären denen sowas mit dieser
Kupplung passiere. Bei Tests in der Werkstatt hielt die
Kupplung in 2 von 3 Fällen, ich bin ratlos?!

Eine Kupplung die in 33% der Nutzungsfälle abfällt hat eine ABE?
Verwunderlich.

A

Hallo,
ein Gutachter wird sicher ermitteln, ob die zulässige Stützlast nicht überschritten war.

Anhängerkupplung wurde von meinem Schwiegervater angebracht,
die Skala die von Aussen sichtbar ist stand auf verriegelt und
auch ein übliches Klacken der Verriegelung war zu hören.

Und der Schlüssel wurde abgezogen, wie es sicher in der Betriebsvorschrift (die mitzuführen ist) steht?
Ansonsten stimme ich dem Vorredner zu, bei 1/3 würde ich mal den Hersteller kontaktieren, ob der nicht eine Rückrufaktion für dieses Modell starten sollte.

Cu Rene

PS: gelöschten Artikel bitte ignorieren, wer ihn gesehen hat

faktum würde ich den hersteller auf schadensersatz verklagen.
wichtig ist ein gutachten , dass bestätigt, dass die anhängerkupplung fehlerhaft
hauptmann