Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zu abnehmbaren Anhängerkupplungen.
Mein Freund hat einen neuen Firmenwagen beim Händler abgeholt und wurde vom Händler darauf hingewiesen, er solle die Hängerkupplung nur dann montiert lassen, wenn er auch einen Hänger zieht, da es sonst im Falle eines Auffahrunfalles o.ä. zu Verminderung der Zahlung der Versicherung kommen kann. (Teilschuld?)
Stimmt das so, bzw. hat jemand mit diesem Thema bereits Erfahrung?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Obelix