Im Internet bin ich auf ein Produkt zum Abnehmen gestossen, welches hier in Deutschland dem AMG (Arzneimittelgesetz) unterliegt, in Holland aber frei verkäuflich ist. Würde ich mich nach dem AMG-Gesetz strafbar machen, wenn ich dieses Produkt aus Holland nach Deutschland zum Eigenverbrauch bestelle?
Da ist Ma Huang (Ephedra) drin!
das Arzneimittelgesetz spricht nur von dem Vertrieb, Apotheken- und Verschreibungspflicht in Bezug auf die Erlangung von Medikamenten.
Du als Abnehmer bzw. Empfänger wirst gar nicht erwähnt. Insofern liegt dann wohl auch keine strafbare Handlung vor, wenn du Arzneimittel aus dem Ausland beziehst.
Es müssen allerdings Medikamente sein, die in Deutschland grundsätzlich zugelassen sind. Wenn sie z.B. dem BTM-Gesetz unterliegen, würdest du dich strafbar machen, weil dort bereits die Ein- und Ausfuhr verboten ist.
also ich wollte mir mal über das Internet eine spezielle Sorte von Aspirin(!) aus dem Ausland schicken lassen, habe allerdings vorher bei zuständigen Hauptzollamt angerufen. Ergebnis: Verboten unter Bezug auf das AMG. Wenn Pakete beim Zoll „erwischt“ werden, werden sie aus dem Verkehr gezogen.
das ist richtig. Nur das Bestellen und Empfangen für den Eigenverbrauch ist nicht strafbar, der Handel über Grenzen schon. Aber der betrifft den Absender aus dem Ausland.