Hi Karin,
ich finde die Überlegung durchaus gerechtfertigt.
Angenommen, beide arbeiten und haben 100000 gespart. Dann
kauft einer der beiden eine Eigentumswohnung und der andere
darf kostenlos (anteilige Nebenkosten zählen nicht) mit darin
wohnen. Der eine spart sich seine Miete und hat sein Geld -
incl. Zinseinnahmen und der andere hat einen Wertverlust (ja,
Wohnungen werden nicht mehr automatisch wertvoller) und kein
Geld auf der Bank.
dafür hat er eine Immobilie, die in der Regel wertbeständig ist. Ob 100.000,00 € in 10 Jahren noch genauso viel Wert sind, wie die Immobilien, weiß man nicht.
Entweder man ist ein Paar, dann wird nicht eins zu eins aufgerechnet oder man ist kein Paar.
Ich wohne seit langen Jahren mit meinem Ehegatten zusammen, viele Jahre in seiner Immobilie. Wir gehen beide Arbeiten und trotzdem fände ich es durchaus merkwürdig, wenn er von mir eine Abnützungsgebühr verlangen würde. Glaubst Du eine zweite Person trägt so beträchtlich dazu bei, daß sich die Wohnung schneller abnützt?
Und müsste ich jetzt einen Ausgleich verlangen, weil ich die Wäsche bügle und wie steht es mit Reparaturen? Wo ziehst Du die Grenze?
Im Zusammenleben gleicht sich das eine mit dem anderen meist aus.
Ich finde es durchaus gerecht, wenn der Nicht-Eigentümer dafür
etwas mehr von den Nebenkosten oder den Haushaltskosten
übernimmt. Schließlich ist er der „Hauptprofiteur“.
Ganz ehrlich, ich sehe mich nicht als Hauptprofiteur. Ich halte die Wohnung in Schuß, erledige kleine Reparaturen, streiche, kümmere mich um den Garten etc.
Aber in
welcher Höhe …? Das würde ich vielleicht irgendwie in
Relation zur ersparten Miete oder der verfügbaren Geldmenge
setzen.
Vielleicht wäre auch die Instandhaltungsrücklage eine
„Hausnummer“.
Dann kann er gleich in seiner Wohnung bleiben. Ich finde das kniefieselig und eine Benachteiligung des Partners. Schließlich trägt er dann maßgeblich zum Erhalt einer Immobilie bei, die ihm nicht mal gehört und aus der er jederzeit hinausgeworfen werden kann.
Gruß
Tina