Abnützungskosten / Nebenkosten

Guten Tag ! Bitte um Hilfe.
Ich habe mir eine Eigentumswohnung vor Jahren gekauft, jetzt möchte mein Freund zu mir ziehen, wieviel wäre es realistisch an Abnützungskosten/Nebenkosten zu verlangen ?

Jedes 2. Wochenende von FR-SO wird auch seine 10 jährige Tochter bei mir schlafen.

Fixkosten (Versicherung, EVN, Warmwasser, Heizung usw) wären 560 Euro, die würden wir uns teilen, den Kleineinkauf für unter der Woche würde ich erledigen, nur ich möchte nicht wegen jeder Kleinigkeit herumrechnen.

Danke Liebe Grüße
Fritzi

Guten Tag ! Bitte um Hilfe.
Ich habe mir eine Eigentumswohnung vor Jahren gekauft, jetzt
möchte mein Freund zu mir ziehen, wieviel wäre es realistisch
an Abnützungskosten/Nebenkosten zu verlangen ?

Hi,

Du hast doch hier schon einmal gefragt, haben Dir die Antworten nicht gefallen?

Fixkosten durch 2, aber Abnützungskosten?

Ich habe mit meinem Mann vor der Hochzeit 10 Jahre zusammengelebt, ich hätte es doch arg merkwürdig gefunden, hätte er von mir Abnützungskosten verlangt…

Wäre er so ein Kniefiesler, wäre er heute mit Sicherheit nicht mein Mann.

Gruß
Tina

Danke, hatte mir erhofft das ein Betrag genannt wird, keine Ahnung 50 Euro im Monat ?
Das mit der Abnützung sehe ich schon ganz anders.
Lg

Danke, hatte mir erhofft das ein Betrag genannt wird, keine
Ahnung 50 Euro im Monat ?

Das kann Dir hier keiner beantworten, da daß von uns unbekannten Faktoren abhängt.

Das mit der Abnützung sehe ich schon ganz anders.

Das bleibt Dir unbenommen. Für mich wäre das ein Trennungsgrund.

Mit jemanden, der so kleinlich ist, könnte ich nicht zusammenleben.

6 Like

Hi Engelchen,

ich finde die Überlegung durchaus gerechtfertigt.
Angenommen, beide arbeiten und haben 100000 gespart. Dann kauft einer der beiden eine Eigentumswohnung und der andere darf kostenlos (anteilige Nebenkosten zählen nicht) mit darin wohnen. Der eine spart sich seine Miete und hat sein Geld - incl. Zinseinnahmen und der andere hat einen Wertverlust (ja, Wohnungen werden nicht mehr automatisch wertvoller) und kein Geld auf der Bank.

Ich finde es durchaus gerecht, wenn der Nicht-Eigentümer dafür etwas mehr von den Nebenkosten oder den Haushaltskosten übernimmt. Schließlich ist er der „Hauptprofiteur“. Aber in welcher Höhe …? Das würde ich vielleicht irgendwie in Relation zur ersparten Miete oder der verfügbaren Geldmenge setzen.
Vielleicht wäre auch die Instandhaltungsrücklage eine „Hausnummer“.

Viele Grüße
Karin

4 Like

Hi Karin,

ich finde die Überlegung durchaus gerechtfertigt.
Angenommen, beide arbeiten und haben 100000 gespart. Dann
kauft einer der beiden eine Eigentumswohnung und der andere
darf kostenlos (anteilige Nebenkosten zählen nicht) mit darin
wohnen. Der eine spart sich seine Miete und hat sein Geld -
incl. Zinseinnahmen und der andere hat einen Wertverlust (ja,
Wohnungen werden nicht mehr automatisch wertvoller) und kein
Geld auf der Bank.

dafür hat er eine Immobilie, die in der Regel wertbeständig ist. Ob 100.000,00 € in 10 Jahren noch genauso viel Wert sind, wie die Immobilien, weiß man nicht.

Entweder man ist ein Paar, dann wird nicht eins zu eins aufgerechnet oder man ist kein Paar.

Ich wohne seit langen Jahren mit meinem Ehegatten zusammen, viele Jahre in seiner Immobilie. Wir gehen beide Arbeiten und trotzdem fände ich es durchaus merkwürdig, wenn er von mir eine Abnützungsgebühr verlangen würde. Glaubst Du eine zweite Person trägt so beträchtlich dazu bei, daß sich die Wohnung schneller abnützt?

Und müsste ich jetzt einen Ausgleich verlangen, weil ich die Wäsche bügle und wie steht es mit Reparaturen? Wo ziehst Du die Grenze?

Im Zusammenleben gleicht sich das eine mit dem anderen meist aus.

Ich finde es durchaus gerecht, wenn der Nicht-Eigentümer dafür
etwas mehr von den Nebenkosten oder den Haushaltskosten
übernimmt. Schließlich ist er der „Hauptprofiteur“.

Ganz ehrlich, ich sehe mich nicht als Hauptprofiteur. Ich halte die Wohnung in Schuß, erledige kleine Reparaturen, streiche, kümmere mich um den Garten etc.

Aber in

welcher Höhe …? Das würde ich vielleicht irgendwie in
Relation zur ersparten Miete oder der verfügbaren Geldmenge
setzen.
Vielleicht wäre auch die Instandhaltungsrücklage eine
„Hausnummer“.

Dann kann er gleich in seiner Wohnung bleiben. Ich finde das kniefieselig und eine Benachteiligung des Partners. Schließlich trägt er dann maßgeblich zum Erhalt einer Immobilie bei, die ihm nicht mal gehört und aus der er jederzeit hinausgeworfen werden kann.

Gruß
Tina

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Hi,
den Vergleich fand ich gut. Es ist natürlich auch etwas ungeschickt (formuliert), das ganze als „Abnützung“ zu sehen.
Die Frage „wie teilt man den finanziellen Vorteil gerecht auf?“ ist doch ohnehin deutlich zutreffender. Und natürlich sollte nicht einer Raum aufgeben und der andere einen finanziellen Vorteil haben. Im Gegenteil finde ich es hochgradig unfair, dass jemand, der einzieht, nicht von sich aus Geld anbietet.

Ich finde die Fragestellerin sollte (natürlich unter der Voraussetzung, dass die anfallenden Kosten ohnehin geteilt werden) auf jeden Fall auf 50% der Kaltmiete der vorherigen Wohnung ihres Freundes bestehen.

Ihre Wohnung ist die größere (wenn ich das den vorangegangenen Postimgs noch korrekt in Erinnerung habe) und sie darf ja nun noch -zumindest zeitweise- einen Raum für die etwas schwierige Tochter vorhalten.

Greetz
der Kater

Hi Tina,

würde ich bei einem Mann einziehen und den Großteil der Hausarbeit mache, einkaufe, vielleicht beruflich zurück stecken, weil ich zu ihm ziehe oder mich gar um die gemeinsamen/seine Kinder kümmere, fände ich einen Mietanteil auch nicht angemessen.

Aber bei der UP kommt es mir so vor, als wenn sich der Lebensgefährte ins gemachte Nest setzt. Er gibt seine Wohnung auf und sie unterhält ihn die Woche über auch noch von ihrem Geld. Ich finde es hier angemessen - und würde es im umgekehrten Fall von mir aus auch anbieten - dass er etwas abgibt. Oder auch dafür den Urlaub bezahlt o.ä.

Viele Grüße
Karin

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Wie oft möchtest du
Die Frage denn noch stellen?

würde ich bei einem Mann einziehen und den Großteil der
Hausarbeit mache, einkaufe, vielleicht beruflich zurück
stecken, weil ich zu ihm ziehe oder mich gar um die
gemeinsamen/seine Kinder kümmere, fände ich einen Mietanteil
auch nicht angemessen.

Hi,

das trifft bei mir zum Großteil nicht zu. Ich bin vollzeitberufstätig, wir haben keine Kinder. Um den Haushalt kümmere ich mich weitgehend alleine, Rasen mäht mein Mann, den Restgarten erledige ich, Fixkosten werden geteilt, aber auch hier wird nicht Centgenau abgerechnet. Einer zahlt Wasser, der andere Strom etc.

Aber wie ich schon schrieb: alle Fixkosten - dazu zählt auch das Hausgeld - durch 2. Warum dann also noch etwas obendrauf?

Sie sind ein Paar und keine Zweckgemeinschaft.

Aber bei der UP kommt es mir so vor, als wenn sich der
Lebensgefährte ins gemachte Nest setzt. Er gibt seine Wohnung
auf und sie unterhält ihn die Woche über auch noch von ihrem
Geld. Ich finde es hier angemessen - und würde es im
umgekehrten Fall von mir aus auch anbieten - dass er etwas
abgibt. Oder auch dafür den Urlaub bezahlt o.ä.

Wo liest Du, das sie ihn unter der Woche unterhält? Sie sagt sie zahlt Kleineinkäufe. Kleineinkäufe sind Dinge, die man eben mal spontan benötigt, weil die Butter aus ist, man frische Brötchen möchte oder weil eine Zutat fehlt. Das hat nichts mit einem Wocheneinkauf zu tun. Dieser würde auch zu den Fixkosten gehören.

Gruß
Tina

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=HALLO()

In solchen Fällen verrechnet man die Abnützungskosten der Wohnung mit der Abnützung der Freundin/ Verlobten…

=TSCHÜSS()

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Hi

der andere
darf kostenlos (anteilige Nebenkosten zählen nicht) mit darin
wohnen.

Der „andere“ ist der Freund und nicht irgendein beliebiger Mensch.

Bei 1€/montl. Sofa-Abnutzungsgebühr hört deine Liebe auf, wa? Der „andere“ is da aber nicht viel wert wenn man nichtmal seine eigenen Gegenstände mit ihm teilen möchte ohne geldliche Gegenvergütung.

Lächerlich. Wie können anteilige Nebenkosten nicht zählen? Erwartest du das Abnutzungsgebühren höher sind als die anteiligen Nebenkosten? 1x toasten 2 Cent Toasterabnutzungsgebühr? Und wann ist das Gerät dann abgeschrieben? Iwann hätte er sich von den Abnutzungsgebühren eigentlich Neuweare kaufen können (aber ich gehe davon aus das die Verbindung bei solch kleinlichen Partner nicht lange hält, außer er ein Fetischist für sowas - gibts ja auch) und dann? Müsste die Freundin an ihn Schadensersatz zahlen weil die Abnutzungsgebühren den Zeitwert überstiegen haben? Wird denn nach Zeitwert gerechnet? Oder neu Neuwert von vor 5 Jahren?

nur ich möchte nicht wegen jeder Kleinigkeit herumrechnen.

Ähm ja, wer würde hier auf sowas kommen :wink:

MfG
Lilly

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Mietrecht?
Hallo Fritzerls,

so etwas klärt man mit dem Partner und nicht in einem Forum indem eh jeder eine andere Meinung hat.

Gruß

Joschi

Guten Tag ! Bitte um Hilfe.
wieviel wäre es realistisch
an Abnützungskosten/Nebenkosten zu verlangen?

Nebenkosten: anteilig oder auch nur den Mehrverbrauch.
Anteilig fände ich hier allerdings gerechter - jeder hat was davon aber keiner auf Kosten des anderen.

Abnützungskosten?
Wenn der Teppich schneller durchgelaufen ist oder das Türschloß kaputtgeht kann er sich beim Neukauf beteiligen.
Ansonsten würde ich persönlich keinen finanziellen Ausgleich verlangen.
Er wohnt vielleicht mietfrei, dafür ist es immer deine von dir alleine bezahlte Wohnung und niemand kann behaupten du hättest irgendwelche finanziellen Vorteile daraus gezogen.

den Kleineinkauf für
unter der Woche würde ich erledigen, nur ich möchte nicht
wegen jeder Kleinigkeit herumrechnen.

Mal drüberschauen was dieser Kleineinkauf so ausmacht und dann eben die Hälfte pauschal weitergeben.
Manchmal ist es mehr, manchmal weniger.
Oder den Kleineinkauf übernimmt er weil er ja keine Miete mehr zahlt.

Ich konnte nach der Trennung immer sagen: er hat sich vielleicht die Miete gespart, aber die Wohnung war MEINE, ganz alleine MEINE und er konnte auch nie behaupten ich hätte durch ihn irgendwelche finanziellen Vorteile gehabt.
Ich habe sogar die Nebenkosten alleine getragen, denn wegen ein paar KW Strom, ein paar cbm Wasser und einer Person mehr bei der Müllberechnung wollte ich für mich persönlich nicht rumrechnen.

args, zum „Vorgänger“ bin ich gezogen, der wollte auch irgendwann eine Fernsehabnutzungsgebühr weil ich (angeblich) mehr schaute und einen Einheitenzähler am Telefon weil ich angeblich mehr telefonierte.
Die i-tüpfelchen die zum Auszug führten.

Krümelchen

args, zum „Vorgänger“ bin ich gezogen, der wollte auch
irgendwann eine Fernsehabnutzungsgebühr weil ich (angeblich)
mehr schaute und einen Einheitenzähler am Telefon weil ich
angeblich mehr telefonierte.
Die i-tüpfelchen die zum Auszug führten.

Jeder/Jede hat seine/ihre eigene Art Freundinnen/Freunde zu entsorgen.

vnA