Meine Frage richtet sich danach, welche Rahmenbedingungen es gibt bei der Abnutzung eines Teppichbodens in einer Wohnung.
Muss der Miter angenommen dem Fall, er habe einen 2,5cm großen Brandfleck im teppichboden, einen neuen Teppichboden verlegen lassen, die Kaution dafür hingeben oder unterliegt das noch der Abnutzung?
MfG
Hallo
Meine Frage richtet sich danach, welche Rahmenbedingungen es
gibt bei der Abnutzung eines Teppichbodens in einer Wohnung.
Muss der Miter angenommen dem Fall, er habe einen 2,5cm großen
Brandfleck im teppichboden, einen neuen Teppichboden verlegen
lassen, die Kaution dafür hingeben oder unterliegt das noch
der Abnutzung?
Du meinst also, im laufe der Zeit sollte der Teppich nur noch aus Brandflecken bestehen und das wäre dann normale Abnutzung??? Da haste aber ganz schlechte Karten
MfG
LG
Mikesch
es geht nicht um „Brandflecken“, sondern um einen Brandfleck in der Größe von 2,5cm.
In einem veralten Artikel in dem Archiv las ich, schon mal über eine Brandflecksachlage, allerdings beschränkte sich das Beispiel auf einen zigarettenbrandfleck.
Ich behandele in meinem Artikel, das Thema der Großenordnung eines Brandfleckes.
Was würde im schlimmsten Fall auf dem Mieter zu kommen.
Das ist meine Frage, die ich behandeln möchte.
MfG
Moin,
Brandfleck ist Sachbeschädigung. Sachbeschädigung ist keine Abnutzung.
Hi
Seiit wann ist ein Brandfleck eine Abnutzung?
Wie schon geschrieben fällt das unter „Schaden“, d.h. der Mieter hat einen Schaden verursacht und den muss er beseitigen oder bezahlen.
Dafür hat man z.B. eine Haftpflichtversicherung (oder auch nicht).
Hallo
Wie unten beschrieben ist ein Brandfleck ein Schaden, keine Abnutzung.
Der Verursacher muß entweder den Teppich reparieren (lassen), oder den Zeitwert des Teppichs ersetzen.
Einen neuen Teppich muß er nicht bezahlen(wenn der Teppich neu währe, dann allerdings doch)
Die Nutzungsdauer eines hochwertigen Teppichbodens liegt bei ca. 10-15 Jahren. Entspr.errechnet sich dann der Restwert.
Gruß
Uwe