Hallo geehrte Experten 
nehmen wir einmal an, ein Mieter (M) wohnt seit knapp vier Jahren in einer Wohnung, die bei Einzug mit einem zwei Jahre alten Teppich ausgestattet ist (hellgelber Velours). Nun wolle M ausziehen und der Teppich sähe aber nicht mehr wirklich gut aus (Teppich im Wohnraum… überall wo Möbel standen, ist die Farbe ok, ansonsten, da wo gegangen und gestanden wird, ist er verblichen, leicht gräulich und sogar mit einigen Flecken versehen).
Müsste der Mieter einen neuen Teppich verlegen oder dafür zahlen? Oder reichte eine Teppichreinigung aus… wobei damit ja nicht die Farbe wieder hergestellt würde.
Im Archiv habe ich gelesen, dass ein normaler Teppichboden eine Nutzungsdauer von ca. 10 Jahren hat. Wenn nun der Vermieter darauf bestünde, müsste M also für diesen Wohnraum anteilig 40% des Materialwertes (exkl. der Verlegekosten??, wurde vom Vormieter verlegt) eines qualitativ ähnlichen Teppichs zahlen. Ist das so richtig?
Ich habe mal gehört, dass ab einem gewissen Alter mit einer gewissen Abnutzung der Bodenbeläge zu rechnen ist… nur was heisst „gewisses“ hier konkret? Sind Flecken nach 6 Jahren und verblichene Farben auf hellgelbem Teppich eine überdurchschnittliche Abnutzung?
Nehmen wir weiterhin an, eine Wohnungsübergabe zwischen M und dem Vermieter habe nicht stattgefunden und M habe den Schlüssel direkt vom Vormieter bekommen.
Vielen Dank für eure Antworten!
Gruß
Xelya