Abnutzung Wohnung

Liebe Leute,

ich habe ein Problem mit meinem Vermieter:

In der Küche hat sich eine Fliese gelöst und fehlt. Schon bei meinem Einzug war sie nicht mehr da. Die Wohnung ist uralt und seit mind. 10 Jahren nicht mehr renoviert worden. Jetzt bei meinem Auszug verlangt mein Vermieter 180 Euro für die neue Fliese. Wer muss zahlen? Ist das nicht Vermietersache. Die Fliese fehlt aufgrund von ALtersverschleiß und nicht durch Fremdverschulden.

Danke für Hilfe!

Hallo,
es wäre gut wenn ein Übergabeprotokoll vom Einzug existiert, wo die Fliese als fehlend vermerkt ist. Wenns das nicht gibt wirds schwierig nachzuweisen, dass sie vorher schon gefehlt hat. Aber 180 Euro ist für eine Fliese schon viel. Ich würde erst mal versuchen mich mit ihm auf den tatsächlichen Rechnungsbetrag für eine Fliese zu einigen - als Angebot des Entgegenkommens. Wenn er sich nicht drauf einlässt, über den Deutschen Mieterbund nen Fachanwalt einschalten. Dann gehts halt nicht anders.

Danke für die Antwort. Leider habe ich das Fehlen der Fliese damals nicht vermerkt. Was mich interessiert, ob der Mieter überhautp für solche Abnutzungsschäden aufkommen muss.

Ich hab grad nochmal nachgelesen… Schönheitsreparaturen scheinen rechtlich ein sehr unscharfes Gebiet zu sein. Fahrlässig oder vorsätzlich verschuldete Schäden müssen definitiv vom Mieter beseitigt werden. In dem Fall gibts wohl kaum ein Beweis, dass es nicht so ist… wobei z.B. angebohrte und verdübelte Fließen im Badezimmer grundsätzlich nicht ersetzt werden müssen - außer es sprengt den üblichen Rahmen, dann muß u.U. sogar eine Neuverfliesung des Bades bezahlt werden.
Also wie gesagt - das ist unscharfe Interpretationssache. Um im Einzelfall sicher zu gehen würde ich mir nen Beratungstermin beim Deutschen Mieterbund (wwww.mieterbund.de) holen und mit einem der dortigen Fachanwälte reden.
Sorry, ich bin kein Jurist und kann daher nicht mehr sagen.

Hallo,
solltes Du nachweisen können, dass die Fliese beim Einzug gefehlt hat, hat der Vermieter schlechte Karten, denn nur Beschädigungen während der Mietzeit können berechnet werden. Dazu muss aber eine Handwerker-Rechnung vorliegen, damit der Mieter diese bei seiner Hausratversicherung geltend machen kann. Allerdings nur, wenn Mietschäden eingeschlossen sind. Auf jeden Fall auf einer ordentlichen Rechnung bestehen, mit dem Argument, dass jede genannte Summe willkürlich sei und als Nachweis, dass der Schaden behoben wurde.

Hallo,

wieso kann eine Wohnung 10 Jahre nicht renoviert sein. Haben Sie die Wohnung unrenoviert übernommen und wurde zur Renovierung nix im Mietvertrag festgelegt?

Wurde beim Einzug ein Protokoll angefertigt, in dem drin steht, dass die Fliese lose ist?

Der Vermieter kann für Kleinstreparaturen bis zu 8% der Jahresmiete bzw. max. 154,00 Euro an Kostenbeteiligung verlangen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Max. 52,00 für eine Einzelrechnung.

Er muss Ihnen aber die Möglichkeit geben, den Schaden selbst zu beheben. Sprich, Fliese besorgen und ankleben.

Können Sie nachweisen, dass die Fliese schon zum Einzug fehlte, müssen Sie nichts zahlen.

MfG P. Kunze

Moin!
Aus Sicht des VM ist das so: Da wird ihm eine Mietwohnung übergeben und es fehlt eine Fliese.
Im Übergabeprotokoll (wenn keins vorhanden: warum nicht?) steht nicht, daß es einen Vorschaden gab.
Folglich verlangt der Mieter, daß das gemacht wird. Und zwar auf Kosten des Mieters. Das ist rechtens.
Aber der Mieter kann die Reparatur auch selbst machen, so lange er noch der Mieter ist.
Gruß
MK

Hallo Soundfile,

da sucht Einer einen Dummen und beim Nächsten Mieter läuft die gleiche Masche - nur so bringt man es scheinbar heute zu etwas.

Plan A)
Schicken Sie Ihrem Vermieter eine schriftliche Stellungnahme, indem Sie angeben, daß die Ihnen damals beim Einzug helfenden Freunde, ect. (Namen, Datum nennen) bezeugen können, daß die Fliese damals schon fehlete und welche anderen Mängel die Wohnung schon hatte, die eigentlich vor Bezug vom Vermieter hätten abgestellt werden müssen.

Plan B)
Im Notfall würde ich die Fliese ausmessen und im Baumarkt, oder beim Händler sehen, ob es da noch etwas gibt, was in der Größe das Farbschema passt - im Notfall tun es ein paar farbige Mosaikteilchen, die dann noch das Ganze lebendiger machen.
So was bekommt man als Muster geschenkt und wenn man dann 5 € für die Kaffeekasse spendiert bekommt man noch je ein paar Esslöffel Flexkleber und Fugenmittel und dann passt es.
Klebestelle und Fugen von altem Kleber befreien (breiter Schraubendreher, kleine Spachtel, gr. Joghurtbecher, Schwamm, 2mm Nägel zum Fixieren und Hammer), Fliesenkleber mit etwas Wasser anrühren, auf die Fliese/Mosaik geben und platzieren - mit Nägeln etwas fixieren - nach 1/2 Std Fugen vorsichtig auskratzen, Nägel entfernen, Fugenmörtel pastös anrühren und mit Spachtel in die Fugen drücken, nach einigen Minuten das überstehende Fugenmittel mit nassem Schwamm abwischen. Zack - 180 € verdient !
Beste Grüße
hardy

Wenn im Einzugsprotokoll nicht vermerkt war, dass in der Küche eine Fliese gefehlt hat, dann muss der ausziehende Mieter zahlen.
Das Einzugsprotokoll bzw. Übergabeprotokoll gibt es genau dafür, dass Vermieter und Mieter beweisen können wie der Zustand bei der Wohnungsübergabe an den Mieter war.
Wenn man zu faul war ein solches Einzugsprotokoll bzw. Übergabeprotokoll zu erstellen, dann gibt es z.B. die genannten Probleme.

hallo,

kann ich nichts zu sagen

lisa

Es tut mir leid, aber hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Sofern das Fehlen der Fliese im Übergabeprotokoll vermerkt ist, dann zahlen Sie nicht.