Ich bin vor 2 Jahren in eine 2er Wohngemeinschaft gezogen,die sich jetzt auflöst, da beide ausziehen. Nun verlangt mein Mitbewohner für die Benutzung seiner elektronischen Geräte (Herd, Waschmaschine, Spülmaschine, Trockner und Küchenmöbel) für den Zeitraum meiner Mietzeit eine Abnutzungspauschale.
Mein Mitbewohner hat damals bei Easy-WG ein Zimmer angeboten, beim Einzug damit geworben, ich könne alle Dinge von ihm im Haushalt mitbenutzen, könne ohne viel zu investieren einziehen. Dies war damals der Grund für mich in diese Wohnung zu ziehen, da ich von zu Hause ausgezogen bin und sonst hätte alles neu kaufen müssen.
Schriftlich haben wir nichts vereinbart, ich habe nur ganz normal den Mietvertrag seines vorigen Mitbewohners übernommen. Der Mietvertrag ist nur mit der Wohnungsgesellschaft geschlossen - über seine Geräte ist nichts erwähnt. Obwohl ich selten zu Hause war (von 7 Tagen 2 oder 3 Tage) und die Geräte eher weniger benutzt habe, sogar meine Wäsche fast ausschließlich bei meinem Freund gewaschen habe, wird mir eine Pauschale von 150€ für die Abnutzung der von ihm in der Wohnung mir zu verfügung stehenden Dingen, in Rechnung gestellt. Er hat wohl Geldnot und sucht nun Gründe mir meinen Teil der Kaution nicht auszahlen zu müssen. Von sowas habe ich noch nie gehört, will mich aber rechtlich absichern, kann mir keinen Rechtsstreit erlauben und will es nicht darauf ankommen lassen.
Darf mein Mitbewohner mir solche Kosten in Rechnung stellen am Ende des Mietverhältnisses, wenn vorher nichts vereinbart war???