Abnutzungspauschale für E-Geräte in WG

Ich bin vor 2 Jahren in eine 2er Wohngemeinschaft gezogen,die sich jetzt auflöst, da beide ausziehen. Nun verlangt mein Mitbewohner für die Benutzung seiner elektronischen Geräte (Herd, Waschmaschine, Spülmaschine, Trockner und Küchenmöbel) für den Zeitraum meiner Mietzeit eine Abnutzungspauschale.

Mein Mitbewohner hat damals bei Easy-WG ein Zimmer angeboten, beim Einzug damit geworben, ich könne alle Dinge von ihm im Haushalt mitbenutzen, könne ohne viel zu investieren einziehen. Dies war damals der Grund für mich in diese Wohnung zu ziehen, da ich von zu Hause ausgezogen bin und sonst hätte alles neu kaufen müssen.
Schriftlich haben wir nichts vereinbart, ich habe nur ganz normal den Mietvertrag seines vorigen Mitbewohners übernommen. Der Mietvertrag ist nur mit der Wohnungsgesellschaft geschlossen - über seine Geräte ist nichts erwähnt. Obwohl ich selten zu Hause war (von 7 Tagen 2 oder 3 Tage) und die Geräte eher weniger benutzt habe, sogar meine Wäsche fast ausschließlich bei meinem Freund gewaschen habe, wird mir eine Pauschale von 150€ für die Abnutzung der von ihm in der Wohnung mir zu verfügung stehenden Dingen, in Rechnung gestellt. Er hat wohl Geldnot und sucht nun Gründe mir meinen Teil der Kaution nicht auszahlen zu müssen. Von sowas habe ich noch nie gehört, will mich aber rechtlich absichern, kann mir keinen Rechtsstreit erlauben und will es nicht darauf ankommen lassen.

Darf mein Mitbewohner mir solche Kosten in Rechnung stellen am Ende des Mietverhältnisses, wenn vorher nichts vereinbart war???

Hallo maassi81,

leider kann ich Dir in diesem speziellen Fall keine Auskunft geben, weil ich es schlicht nicht weiß.

Sorry dafür.

Joyce24

Ein Rechtsstreit lohnt sich ( fast )nie.Schlagen sie Ihrem Mitbewohner einen Bauernhandel vor.Bieten sie Ihm einen angemessenen Teil der Kaution an , um Verhandlungsbereitschaft zu zeigen, denn im schlimmsten Falle sehen sie Kaution gar nicht wieder.Der Rechtsstreit würde sie definitiv auffressen und der einzige , der Freude hat ist der Anwalt.

Hallo aus Bernburg,

sollte es so wie geschildert sein, sind sie nur dem Vermieter gegenüber verpflichtet und müssten das ausstehende Geld schon einklagen.

LG vom Bernburger

Sorry, lieber Fragesteller. Ich bin auf dem Gebiet überhaupt keine Expertin. Ich könnte dir nur meine private meinung mitteilen, und die ist in rechtlichen Fragen nicht relevant.
So wünsche ich dir, dass du deine Kaution voll erstattet bekommst - denn darum scheint es dem Vermieter ja zu gehen.

Sorry, hoffe du bekommst aussagekräftige Antworten.

LG Piggee