Abnutzungspauschale für E-Geräte in WG

Darf der Bewohner einer Wohngemeinschaft, seinen Mitbewohnern am Ende des Mietverhältnisses, die Mitbenutzung seiner von ihm in der Wohnung befindlichen Geräte in Form einer Abnutzungpauschale in Rechnung stellen, ohne dass darüber vorab verhandelt wurde.

Moin, maassi,

Darf der Bewohner einer Wohngemeinschaft, seinen Mitbewohnern
am Ende des Mietverhältnisses, die Mitbenutzung seiner von ihm
in der Wohnung befindlichen Geräte in Form einer
Abnutzungpauschale in Rechnung stellen, ohne dass darüber
vorab verhandelt wurde.

natürlich darf er das. Daraus ergibt sich aber keine Zahlungsverpflichtung für die Mitbewohner.

Gruß Ralf