Abo auserordentlich kündigen

Hi! Ist es möglich, ein Abbonement, welches nach einem 14-Taage Testbao zu einem längerem Abo verlängert wurde nach der kündigungsfrist zu kündigen, wenn man nicht über die Vertragsverlängerung (weder in Brief- noch in elektronischer oder sonstiger Form!) informiert wurde?

Es wäre doch ein klarer Verstoß gegen die Pflichten der Vertagsteilnehmer, den Kunden über Vertragsänderungen zu informieren.

Wäre es vielleicht möglich, wenigstens die (bereits empfangene) erste Zeitschrift, den (sozusagen bereits genutzten) ersten Monat der genutzten Internet-seite etc. (je nach Art des Abonnements) zu bezahlen, da man diesen Service in anspruch nahm, jedoch nach diesem ersten Monat auserordentlich zu kündigen (auser wenn dies bereits durch ordentliche Kündigung geht natürlich)?

Hallo

Hi! Ist es möglich, ein Abbonement, welches nach einem
14-Taage Testbao zu einem längerem Abo verlängert wurde nach
der kündigungsfrist zu kündigen, wenn man nicht über die
Vertragsverlängerung (weder in Brief- noch in elektronischer
oder sonstiger Form!) informiert wurde?

In so einem Fall kann man garnichts kündigen, da ein Abovertrag dann garnicht existiert. Ich befürchte aber, irgendwo wird wohl doch (AGB, Kleingedrucktes) das kostenpflichtige Abo erwähnt worden sein.

Es wäre doch ein klarer Verstoß gegen die Pflichten der
Vertagsteilnehmer, den Kunden über Vertragsänderungen zu
informieren.

Ein Gratistestabo kann nicht einseitig durch den Verlag/Verkäufer in ein längeres Abonnement umgewandelt werden. bzw. würde eine solche Änderung nicht ohne Zustimmung des Käufers gültig werden.

Wäre es vielleicht möglich, wenigstens die (bereits
empfangene) erste Zeitschrift, den (sozusagen bereits
genutzten) ersten Monat der genutzten Internet-seite etc. (je
nach Art des Abonnements) zu bezahlen, da man diesen Service
in anspruch nahm, jedoch nach diesem ersten Monat
auserordentlich zu kündigen (auser wenn dies bereits durch
ordentliche Kündigung geht natürlich)?

Wenn alles mit rechten Dingen zugehen würde, wäre so ein Weg evtl. aus Kulanz möglich, in diesem Fall aber definitiv falsch.
Hier hilft nur dem Anbieter gegenüber zu erklären, das der Abovertrag nichtig ist, da man auf Grund der fehlenden Information von einem einmalen Gratisangebot ausgegangen ist, und man nicht die Absicht hatte, ein Abo abzuschliessen.

Musterbriefe findet man bei den Verbraucherzentralen, diese sollte man gegebenfalls an die tatsächliche Situation anpassen.
http://www.vz-berlin.de/UNIQ130779586201788/link5117…

Schon erhaltene Hefte sollte man aufbewahren für den Fall, das sie zurückgefordert werden.

Gruß, DW.

Hallo,

Es wäre doch ein klarer Verstoß gegen die Pflichten der
Vertagsteilnehmer, den Kunden über Vertragsänderungen zu
informieren.

Nach allem, was ich bislang von derartigen „Probeabos“ gesehen und vor Abschluss eines solchen in den AGB gelesen habe, verlängern sich diese immer automatisch, falls nicht rechtzeitig gekündigt wird. Diese Kündigungsfrist ist, je nach Dauer des Probeabos, unterschiedlich und wird auch gerne mal übersehen - was wahrscheinlich auch so beabsichtigt ist. Aber es ist nun mal deine Pflicht, dich vor Abschluss eines Vertrages über alles zu informieren - und der automatische Übergang von Probe- zu Dauerabo ist nun mal üblich.

Ob das ehrlich und fair dem Kunden gegenüber ist, steht auf einem anderen Blatt. Es gibt übrigens durchaus einige sehr wenige Anbieter, bei denen ein Probeabo nach Ablauf der Probezeit auch tatsächlich erlischt, falls man es nicht ausdrücklich selbst umwandelt.

Gruß, Robi