Hallo
Hi! Ist es möglich, ein Abbonement, welches nach einem
14-Taage Testbao zu einem längerem Abo verlängert wurde nach
der kündigungsfrist zu kündigen, wenn man nicht über die
Vertragsverlängerung (weder in Brief- noch in elektronischer
oder sonstiger Form!) informiert wurde?
In so einem Fall kann man garnichts kündigen, da ein Abovertrag dann garnicht existiert. Ich befürchte aber, irgendwo wird wohl doch (AGB, Kleingedrucktes) das kostenpflichtige Abo erwähnt worden sein.
Es wäre doch ein klarer Verstoß gegen die Pflichten der
Vertagsteilnehmer, den Kunden über Vertragsänderungen zu
informieren.
Ein Gratistestabo kann nicht einseitig durch den Verlag/Verkäufer in ein längeres Abonnement umgewandelt werden. bzw. würde eine solche Änderung nicht ohne Zustimmung des Käufers gültig werden.
Wäre es vielleicht möglich, wenigstens die (bereits
empfangene) erste Zeitschrift, den (sozusagen bereits
genutzten) ersten Monat der genutzten Internet-seite etc. (je
nach Art des Abonnements) zu bezahlen, da man diesen Service
in anspruch nahm, jedoch nach diesem ersten Monat
auserordentlich zu kündigen (auser wenn dies bereits durch
ordentliche Kündigung geht natürlich)?
Wenn alles mit rechten Dingen zugehen würde, wäre so ein Weg evtl. aus Kulanz möglich, in diesem Fall aber definitiv falsch.
Hier hilft nur dem Anbieter gegenüber zu erklären, das der Abovertrag nichtig ist, da man auf Grund der fehlenden Information von einem einmalen Gratisangebot ausgegangen ist, und man nicht die Absicht hatte, ein Abo abzuschliessen.
Musterbriefe findet man bei den Verbraucherzentralen, diese sollte man gegebenfalls an die tatsächliche Situation anpassen.
http://www.vz-berlin.de/UNIQ130779586201788/link5117…
Schon erhaltene Hefte sollte man aufbewahren für den Fall, das sie zurückgefordert werden.
Gruß, DW.