Abo-Gebühren Rückzahlung

Ein Hallo an alle.
Wenn ein Zeitschriften-Abo mit monatlicher Lieferung für ein Jahr im voraus bezahlt wurde und der Abonent nach Vertragsabschluss stirbt, müssen dann die im voraus gezahlten Abokosten zurückerstattet werden, oder muss der Abo-Vertrag erfüllt werden?
Mit Grüssen aus Berlin

§ 1922 BGB: Die Erben treten in den Abo-Vertrag ein.

Levay

Die Frage hat sich schon beantwortet. Ich bin über Google fündig geworden. Die Erben müssen das Abo für die vereinbarte Laufzeit übernehmen und fristgerecht kündigen.
Mit Grüssen aus Berlin

Gesetzt den Fall, das alle Erben das Erbe ausschlagen und beim Verstorbenen nichts zu holen ist, dann wars das für den Vertragspartner (ganz allgemein)?

Viele Grüße
Selorius

Dann erbt gem. § 1936 BGB das Bundesland.

Levay