Abo im Internet abgeschlossen wissen nicht vom wem

Guten Tag,

ich bekam vor 2 Wochen einen Brief, wir müssten ein Abo bezahlen, das im Internet abgeschlossen worden wäre.
Ich habe aber keines abgeschlossen, und meine Kinder wußten auch nichts.
Also rief ich dort an, und fragte wer das Abo denn abgeschlossen hätte.
Sie nannten mir den Spitznamen meiner Tochter, aber die Adresse war noch unsere alte, (wir sind umgezogen) und das Geburtsdatum stimmte auch nicht.
Außerdem ist meine Tochter noch minderjährig.
Es handelt sich um ein Abo, über Tätowierungen zum anschauen.
Die Dame entgegnete, das das egal sei, meine Tochter hätte wohl ein falsches Datum angegeben, und das sei strafbar, denn sie sei strafmündig.
Als ich sagte, das vielleicht Freunde sich einen Scherz erlaubt hätten, meinte sie, dann müsse ich Anzeige erstatten, oder bezahlen.
Sie könne außerdem Nachprüfen lassen, von welchem PC das Abo abgeschlossen worden sei.
Irgendeine Nummer würde dieses aussagen.
Das Abo soll für 2 Jahre sein, jährlich im Vorraus 96,00 Euro, nur um Tatoos abzusehen.
Nun flatterte mir von einem Inkassobüro eine Zahlungsaufforderung über jetzt 147,00Euro für das erste Jahr ins Haus, mit der Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Was kann man tun? Braucht man einen Anwalt?
Vielen Dank im Vorraus

Hallo,

warum hast du die Vorschaltseite nicht gelesen, obwohl du das bestätigt hast?

Zitat:
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter FAQ:1129

Da kann ich nur sagen : Abzocke !
Informiere dich bei der Verbraucherzentrale.
Ich persönlich würde einfach no, no ,no sagen . Wenn der Name , das Gebursdatum , nicht stimmt, warum bezahlen?
Nur solltest du nur dann wenn du wenn du vom Gericht Post bekommst , sofort Widerspruch einlegen !

Wenn die Tochter zwischen 14 und 18 Jahren ist, ist sie einerseits (strafrechtlich) strafmündig, stimmt.
Andererseits ist sie (zivilrechtlich) nur beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, Rechtsgeschäfte, die sie abschließt, sind schwebend unwirksam. Sie werden also nur dann wirksam, wenn die Eltern das Geschäft genehmigen.
Genehmigen sie nicht, ist ein Vertrag von Anfang an nicht zustande gekommen.

Es dürfte sinnvoll sein abzuwarten, ob tatsächlich Strafanzeige gestellt wird. Wenn, dann gälte Jugendstrafrecht, die Strafe ginge über einen bösen Finger des Richters nicht hinaus. Aber sowas wird nicht zur Anklage gebracht - die Staatsanwaltschaften haben anderes zu tun.

Grüße

Hallo,

die Verbraucherzentrale Hamburg hat für diesen Fall eine schöne Seite zusammengestellt, mit x-facher Wiederholung dessen, was nun zu tun ist:

http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommu…

Gruß
Christian