Hallo,
sagt mal, ist sowas wirklich in Ordnung:
Angenommen eine Person A abonnierte eine Zeitschrift. Hierbei wird angegeben „Statt X Euro am Kiosk zahle ich nur Y Euro im Abonnement pro Ausgabe“. Für 12 Monate abgeschlossen, den Betrag vorausbezahlt -und 2 Monate nach Beginn kommt die Abofirma und verlangt eine Nachzahlung, weil „der Verlag die Heftpreise erhöht hat und wir aus wettbewerbsrechtlichen Gründen diese Erhöhung weitergeben müssen (Preisbindung), vielen Dank für Ihr Verständnis“.
Ich dachte, wenn man 12 Ausgaben zum Preis Y bestellt, sollte man auch nur 12xY zahlen müssen?
Danke
und viele Grüße
Frank
nein erstmal nicht
Angenommen eine Person A abonnierte eine Zeitschrift. Hierbei
wird angegeben „Statt X Euro am Kiosk zahle ich nur Y Euro im
Abonnement pro Ausgabe“.
also weniger
Für 12 Monate abgeschlossen, den
Betrag vorausbezahlt -und 2 Monate nach Beginn kommt die
Abofirma und verlangt eine Nachzahlung, weil „der Verlag die
Heftpreise erhöht hat und wir aus wettbewerbsrechtlichen
Gründen diese Erhöhung weitergeben müssen (Preisbindung),
vielen Dank für Ihr Verständnis“.
Ist nicht in Ordnung. Der Vertrag war abegschlosseen zu den ausgehandelten Preis. Daran haben sich beide zu halten.
Ich dachte, wenn man 12 Ausgaben zum Preis Y bestellt, sollte
man auch nur 12xY zahlen müssen?
So ist es. Es sei denn, dass die Abo-Firma im Kleingedruckten vereinbart hat, dass während der Bezugsdauer eintretende Preiserhöhungen auf den Vertrag Anwendung finden. Ist dies nicht der Fall muss der Abonnent die Erhöhung nicht akzeptieren.
Danke für Deine Antwort!
Sehe ich auch so - mal sehen, was die Abofirma in so einem Fall sagt…
Viele Grüße
Frank