Abo unter fremden Namen

Hallo,

angenommen Person A schloss vor einigen Jahren per Telefon ein Abo unter dem Namen der Person B ab, um durch den Ausbildungsstatus der Person B eine Vergünstigung zu erhalten. Ob Person A jedes halbe Jahr eine gültige Bescheinigung B’s zur Verlängerung des vergünstigten Abos vorgelegt hat, ist z.Zt. nicht bekannt. Person B hat von allem nichts gewusst und fragt sich nun, inwiefern er gegen Person A vorgehen kann.

Freue mich über hilfreiche Antworten!

Hallo,

angenommen Person A schloss vor einigen Jahren per Telefon ein
Abo unter dem Namen der Person B ab, um durch den
Ausbildungsstatus der Person B eine Vergünstigung zu erhalten.
Ob Person A jedes halbe Jahr eine gültige Bescheinigung B’s
zur Verlängerung des vergünstigten Abos vorgelegt hat, ist
z.Zt. nicht bekannt.

Wenn B von allem nicht gewußt hat, kann A ja wohl keine rechtmäßigen halbjährlichen Bescheinigungen vorgelegt haben.

Wer hat denn die laufenden Kosten bezahlt, wenn der Vertrag doch auf B lief und der evtl. Schriftverkehr und Anforderung der halbjählichen Bestätigungen auch an B ging?

Person B hat von allem nichts gewusst und

fragt sich nun, inwiefern er gegen Person A vorgehen kann.

Ziemlich widersprüchlich das Ganze.

Gruß:
Manni

@Manni

Keineswegs! A benötigte für seine ESt-Erklärungen die Semesterbescheinigung von B, der einen eigenen Haushalt führt.

Freue mich trotzdem auf hilfreiche Antworten!

Guten Tag,

Hallo, wenn B jetzt gegen A vorgehen will, handelt es sich
m.E. um ein ziemlich gestörtes Familienverhältnis. Ich hab
eine Angelegenheit ähnlich gehandhabt. Wichtig ist doch,
was kann die Familie sparen. Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

in der Tat ist dies so, allerdings liegen gewichtige Gründe vor,
die ich hier (verständlicherweise) nicht konkretisieren möchte.
Ansonsten gebe ich Ihnen mit dem Sparen Recht.

Viele Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
Person A ist erstmal kein finanzieller Schaden entstanden. Natürlich belastet dies das Vertrauensverhältnis.

A sollte überlegen, ob eine „Rache“ das Verhältnis verbessern wird und ob A überhaupt einen Nutzen davon hätte. Welchen hätte A, außer dassA jemandem „Schaden“, sprich einer Bestrafung zugeführt hätte?
Das ganze wird vermutlich mehr Kosten als es einem der vier Beteiligten (A, dem Betrüger B, dem betrogen Hersteller C, der vollziehenden Behörde D) bringen wird.

Daher mein Vorschlag: A sagt B, ob dieser noch alle Tassen im Schrank habe und dass B sich mal überlegen soll, wie A ihm jetzt noch Vertrauen schenken soll. B wird sich vermutlich entschuldigen. A und B haben den (sozialen) Konflikt privat lösen können und B bezahlt ab sofort den vollen Abo-Betrag und übernimmt den Vertrag von A und lässt ihn auf Bs Namen umschreiben und verspricht hoch und heilig dies nie, nie wieder zu tun.

Basta. :smile:

Hallo und danke für den konstruktiven Beitrag:wink: