Abo

Ich habe einmal von folgendem Sachverhalt gehört:

Der Sohn( 14 Jahre ) klickt im Internet die Werbung für eine Zeitschrift an, um drei Probeausgaben zu bekommen.
Wie so oft, geht natürlich das Probeabo in ein laufendes Abo über und jetzt liegt im die Rechnung vor.
Der Vater möchte das Geschäft, welches der Sohn nicht durchschaut hat, rückgängig machen.
Welche Möglichkeiten hat er?

Welche Konditionen wurden festgelegt?
Damit mein ich z. B.

Gibt es ein Widerrufsrecht?
Wenn ja, wie lange?

Ab dem 7. bis und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Person immer beschränkt geschäftsfähig, das heißt sie gibt in deinem Falle eine schwebend unwirksame Willenserklärung ab. In diesem Augenblick ist der Vertrag noch nicht zustande gekommen. Das heißt wiederum die Willenseklärung bedarf der Einwillung des gesetzlichen Vertreters, also deiner Einwilligung. Dafür gibt es jedoch eine Frist: 2 Wochen. Ein Schweigen gilt als Ablehnung.

Alles muss natürlich schriflich erfolgen.
Hat dein Sohn irgendwas unterschrieben?

Wie lange ist deine Geschichte her?

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