Aboanbieter fordert Rücklastschrift Gebühr

Hallo liebe www Comunity,
man hatte eine TV Zeitschrift abonniert und diese gekündigt und danach die Lastschrift storniert, weil der Anbieter nicht mehr so viel Geld bekommt und er zudem als sehr unseriös bekannt ist. Jetzt möchte der Anbieter eine Rücklastschrift Gebühr von 8,75 € erheben. Hat der Anbieter das Recht diese Gebühr zu erheben bzw kann einem der Anbieter was, wenn man sich weigert diese Gebühr zu bezahlen?
Vielen Dank!
MfG

bekannt ist. Jetzt möchte der Anbieter eine Rücklastschrift
Gebühr von 8,75 € erheben. Hat der Anbieter das Recht diese Gebühr zu erheben

Ja, das darf er.

bzw kann einem der Anbieter was, wenn man sich weigert diese Gebühr zu bezahlen?

Natürlich steht ihm das normale Mahnverfahren zur Verfügung.

Hallo liebe www Comunity,

Hallo

man hatte eine TV Zeitschrift abonniert und diese gekündigt

Vertragsgemäß unter Einhaltung der Kündigungsfrist, innerhalb der 14Tagesfrist zu Beginn des Vertrages oder aus einem anderen Grund?

und danach die Lastschrift storniert, weil der Anbieter nicht
mehr so viel Geld bekommt

Wenn zu unrecht ein zu großer Betrag abgebucht wurde kann man dies natürlich tun. Stellt sich nun die Frage ob die Kündigung wirksam war und der Betrag tatsächlich zu unrecht abgebucht wurde.

Des weiteren könnte im Vertrag auch stehen, dass bei Beendigung des Vertrages eventuelles Guthaben zurück erstattet wird. Der Kunde hätte sein Geld auch ohne die Zusatzkosten einer Rückbuchung bekommen. Die Zusatzkosten wollen die dann erstattet bekommen.

und er zudem als sehr unseriös bekannt ist.

irrelevant(sofern es keine Abofalle war)

Jetzt möchte der Anbieter eine Rücklastschrift
Gebühr von 8,75 € erheben. Hat der Anbieter das Recht diese
Gebühr zu erheben

Es kommt jetzt darauf an wer den Fehler gemacht hat, dazu muss man den ganzen Vertrag/die AGB kennen und noch mehr Details.

bzw kann einem der Anbieter was, wenn man
sich weigert diese Gebühr zu bezahlen?

Wenn der Fehler auf der Seite des Kunden liegt steht dem Dienstleister der gesamte Rechtsapparat bis hin zum Gerichtsvollzieher zur Verfügung.

Vielen Dank!
MfG

Des weiteren könnte im Vertrag auch stehen, dass bei Beendigung des Vertrages eventuelles Guthaben zurück erstattet wird. Der Kunde hätte sein Geld auch ohne die Zusatzkosten einer Rückbuchung bekommen. Die Zusatzkosten wollen die dann erstattet bekommen.

Einen Vertrag hat man nie zu Gesicht bekommen geschweige denn unterschrieben, es handelt sich um einen Call Center Anruf. Und sind nicht seit einer Weile am Telefon abgeschlossene Verträge sowieso ungültig?

Vertragsgemäß unter Einhaltung der Kündigungsfrist, innerhalb der 14Tagesfrist zu Beginn des Vertrages oder aus einem anderen Grund?

Aus dem Grund weil die TV Zeitschrift nicht mehr benötigt wird, die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

Wenn der Fehler auf der Seite des Kunden liegt steht dem Dienstleister der gesamte Rechtsapparat bis hin zum Gerichtsvollzieher zur Verfügung.

Gerichtsvollzieher wegen 8,75 €? o.O Gibt es da nicht einen mindest Streitwert?