Hallo zusammen,
Folgendes passiert: jemand kauft sich ein Smartphone, hat von der ganzen Handywelt null Ahnung und ist das erste mal mit so einem Ding im Netz unterwegs. Man versucht wie man ins Internet kommt, probiert am Smartphone alles mögliche aus an Einstellungen usw. und ist keine 5 Minuten im Netz.
Stunden später bekommt man eine SMS von Anbieter, es werden 6.99 Euro eingezogen, man hat den Premiumservice von GOLDkiwi genutzt. Hä? Goldkiwi? Was das? Man hat Google, Ebay … ausprobiert, was ist Goldkiwi? Man schaut im netz undliest, dass es sich um eine Aboseite für Spiele, Filme usw. handelt. Kenn ich nicht, war ich nicht, will ich nicht.
Anruf beim Provider gibt die Erkenntnis, man hat durch wegklicken irgendeiner Seite oder eines Symbols dieses Abo unwissentlich abgeschlossen. Toll.
Provider richtet Drittanbietersperre ein, bei der alle kostenpflichtigen Sachen geblockt werden und verspricht, dass dieser Kiwi mit Sitz in Belgien nichts abbuchen kann.
Er gibt auch eine Mailadresse durch, bei der man sich beschweren und das Abo kündigen kann. Nun die Frage:
Wie weiterverfahren?
Der Kiwi kan ja nichts vom Guthaben abbuchen - darauf beruhen lassen?
Oder an die Mailadresse schreiben, Abo kündigen - aber da muss man ja seine Handynummer hinterlassen und riskiert, dass die Daten dort gespeichert werden?.
Es besteht kein Vertrag - auch durch das Wegklicken einer Seite wird mitnichten aus Versehen ein Abo abgeschlossen; wird aber gern erzählt.
Soweit kein Vertrag besteht, bestehen auch keine vertraglichen Ansprüche - und solange nichts anderes behauptet wird bzw nichts abgebucht wird, solange ist freilich fraglich, warum man irgendwie „weiterverfahren“ sollte.
Ich kenne das im Übrigen so, dass Provider die Forderungen aus bereits „bestehenden“ Verträgen auch dann einziehen, wenn man die Drittanbietersperre eingerichtet hat. Ist ja schön, wenn ein Provider das mal anders macht (oder es nun schlicht üblich geworden ist); falls es sich doch noch anders herausstellt, kann man ja noch mal gesondert nachfragen.
Als Fachverkäufer für Festnetz- und Mobilfunk erlebe ich sowas täglich…
Auch wenns ärgerlich ist, auch wenn jetzt Drittanbieter gesperrt sind, musst du trotzdem alle vorher abgeschlossenen Abos kündigen. Die Kontakadresse des Drittanbieters kann und MUSS dir dein Netzbetreiber mitteilen, da bitte Einschreiben oder Fax mit deiner Kündigung zum schnellstmöglichen Termin ODER wenn der Abschluss weniger wie 14- Tage her ist, von deinem Gesetzlichen Widerrufsrecht gebraucht machen.
Interessant ist vor allem, ob der Kunde wirklich, wie im Sachverhalt beschrieben, ein Guthaben hat, von dem die Gebühren abgezogen werden - dann ist es schlicht praktischer, hilfsweise zu kündigen bzw zu widerrufen -, oder ob die Mobilfunkgebühren monatlich berechnet werden, dann würde ich den streitigen Betrag eben nicht zahlen.
nach deutschem Vertragsrecht Bedarf es für einen Vertrag eine gegenseitige Willenserklärung.
Die letzte Änderung diesbezüglich war es, dass Internetshops dazu verdonnert wurden, dass sie einen Button benutzen müssen auf dem steht: „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ (oder entsprechendes). Dies dient dazu, dass die Willenserklärung eindeutig erkennbar ist und an welcher Stelle der Bestellprozedur tatsächlich der Vertrag zustande kommt(Wenn man genau auf diesen Knopf drückt).
Sofern man nicht auf einen solchen Knopf gedrückt hat, nach der Beschreibung gehe ich davon aus, gibt es keinen gültigen Vertrag. Also Bedarf es eigentlich auch keiner Kündigung.
Wenn man das Abo kündigt würde dies implizieren, dass man eins abgeschlossen hat und es fallen ggf. einmal Gebühren an. Ich würde an die Adresse schreiben, dass es keinen gültigen Vertrag gibt und die Versuche Geld abzubuchen zu unterbleiben haben und jeder Versuch rückgängig gemacht wird. Zusätzlich Hilfsweise kündigen eben für den Fall, dass doch. Das Ganze in höflicher Form!
Dass die Rufnummer angegeben werden muss ist nun einmal so.
Es besteht ein Vertrag mit dem „Aldi Talk 300“ Paket. Dieses wird jeden Monat neu gebucht, bzw. verlängert. Der nötige Betrag wird monatlich extra gezahlt, es besteht keine Einzugsermächtigung, heisst - der Betrag wird jeden Monat neu dafür bezahlt. Da das Paket 7.99 kostet, man aber nur 5 oder 10 Euro auflafen kann, entsteht ein geringer betrag mit Restguthaben, der auf dem „Konto“ hinterlegt ist.