Abofalle Miriale/Provea/Tono

Guten Tag allerseits,

ich habe folgendes Problem:

Mein Vater hat auf der Seite miriale.com etwas bestellt. Die scheinen mit günstigen Lockangeboten (manche Sachen anscheinend sogar 0€) zu locken und dann mit einem Schein-Abo richtig abkassieren zu wollen.
(Seltsam, Normalerweise sinds doch immer die Kinder mit den Klingeltonabos, aber das ist ne andere Sache).
Ich wohne nicht mehr bei meinen Eltern.

Eine simple Google-Suche hätte 20 Treffer mit „Abofalle“ etc. ausgespuckt, selbst auf der Seite wird es noch vermerkt (zwar klein und höchstwahrscheinlich auch rechtlich nicht wirksam, aber dennoch, es steht da!)

Nun zur eigentlichen Beschreibung:

Die erste Lieferung (ca. vom Januar 2013) scheint lt. Aussage problemlos angekommen sein und wurde (per Rechnung) bezahlt.
Nun (März 2013) kam allerdings eine zweite Lieferung, wo er bereits den Karton (nicht allerdings die Verpackung der Unterwäsche selbst) geöffnet hat. Dort lag ein Überweisungsformular für EUR21,80 an die Postbank Karlsruhe bei.

Nun habe ich mich etwas im Internet informiert, wie man die ganze Schose wieder los wird:

  • Einige schreiben, sie hätten bereits mit einem Telefonanruf/einer Email Erfolg gehabt, was ich allerdings bezweifle
  • Wieder andere haben wohl eine Kündigung und eine Löschung der Daten per Einschreiben mit Berufung auf §241a BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html) geschickt, bei einigen wurde diese angenommen, bei anderen wohl nicht.
    Des Weiteren ist der Sitz der Firma lt. Impressum (http://www.miriale.com/de/de/staticpages/impressum.aspx) in der Schweiz, ich weiß nicht, inwieweit ich da Deutsches Recht geltend machen kann.

Außerdem stellt sich die Frage wie wir nun mit der Lieferung verfahren sollen. Behalten? Zurückschicken auf eigene Kosten? Zurückschicken auf Kosten von Provea/Miriale?

Überdies scheinen die wohl auch Inkasso Unternehmen auf einen anzusetzen, falls man nicht zahlt.

Ich habe bereits so eine Kündigung aufgesetzt, da müsste nur noch die Unterschrift meines Vaters drauf, allerdings stellt sich da die Frage der Lieferung.

Ich möchte nur gerne wissen, wie ich weiter verfahren soll, damit ich nicht mehr anrichte, als eigentlich schon geschehen ist.
Sollte man mit sowas am besten gleich zum Anwalt/zum Verbraucherschutz (das geht halt dann auch ins Geld :/)?

Besten Dank im Vorraus und liebe Grüße!

PS: Zum Thema Lieferung. Mein Vater wäre bereit, die EUR21,80 + Rückversand in die Schweiz selbst zu bezahlen, quasi als „Lehrgeld“, wenn es die Sache um einiges erleichtert.

Hallöchen,

bei solchen Geschichten geht es selten um die juristische Bewertung, als vielmehr um ein taktsich geschicktes Vorgehen.
Vor allem aber geht es um Kaltblütigkeit.
Diese Buden arbeiten alle mit der Angst der Leute, daß sie etwas falsch gemacht haben könnten und darum vom Gericht verurteilt werden.
Aber man stelle sich einen Richter vor, der ernsthaft seine Zeit damit vertun soll, über eine Forderung von 21,80 für Unterwäsche zu entscheiden. Ich bin ziemlich sicher, daß den das nervt, daß er wegen einer solchen Sache behelligt wird. Soll heißen, daß die Gefahr einer Verurteilung bei solchen Lockabos eher gering ist. Meistens kommt es gar nicht zur Klage, wenn man auch den Inkassobuden widersteht. Man darf sich nicht einschüchtern lassen.
Vor der Klage käme dann ja auch noch regelmäßig ein Mahnbescheid, dem man widersprechen kann.

Ich würde der Firma anbieten, die Ware auf deren Kosten zurückzusenden wahlweise bei Ihrem Vater abzuholen. Ansonsten sollten sie die Sachen ordentlich lagern, nicht weiter öffnen und nicht benutzen ! Im Zweifelsfall könnten sie die Sache dann immer herausgeben, denn Sie sind ja nicht Eigentümer.
Bezahlen müssen Sie nicht, denn sie haben schließlich das 14tätgige Rückgaberecht per Gesetz.

Hallo SimonPetrus,

also wenn ich alles richtig verstanden habe, hat Dein Vater etwas bekommen, was er nicht bestellt hat. Paket zur Post bringen und unfrei an Absender zurückschicken. Ansonsten bekommst Du für wenig Geld einen Betarungstermin bei einem Rechstanwalt bei der Verbraucherzentrale. Einfach mal anrufen.

MfG

Nochmals den Vertrag über das „ABO“ genau lesen!
Manchmal tritt das erst nach Annahme der zweiten Lieferung in Kraft.
Ist er schon in Kraft, sofort zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigen.
Bei unbestellten Lieferungen immer die Annahme verweigern. Dann geht das Zeug „unfrei“ zurück.
Leider kann ich durch Unkenntnis des Vertragsverhältnisses nichts näher dazu sagen. Fakt ist aber auch, bei Partnern außerhalb Deutschlands hat man die A-Karte !!!

Hallo, was ich im Moment dazu sagen kann, ich würde dann tatsächlich die 21 Euros zahlen und zeitgelich und unter Hinweis auf das Alter des Vaters weitere Lieferungen sofort kündigen und abbestellen.
Man hat doch auch ein Widerrufsrecht von 4 Wochen ???

Das kann doch nicht abbedungen werden ??

Ich meine sogar, dass erst jetzt in der EU neue Gesetze gerade für solche Sachverhalte geschaffen worden sind und eine Abogeschichte eindeutig und nur nach mehrfachem Klicken gelten soll.
Aber auch da wird es eine Art Rücktritt/ Widerrufsfrist geben.
In dem Fall würde ich dann keinen Cent mehr zahlen.

Gruß AK

Guten Tag,

ich habe mir einmal diese Seite angeschaut. Nachdem in häufig gestellten Fragen und Antworten konnte man folgendes feststellen;

>

Machen Sie davon gebrauch und erklären Sie gleichzeitig die Kündigung des Abo´s
Dies wäre zumindest ein Versuch wert. Die Ware selbst am besten zurück senden.

In der Kündigung bitte mit rein formulieren das sie eine schriftliche Bestätigung der Kündigung erwarten.

Jede darüber hinaus eingehende Sendung direkt ablehnen. Dann wird diese an den Absender automatisch zurück gehen.

Dies einmal bevor hier gleich rechtliche Schritte eingeleitet werden durchführen und als Nachweis eine Kopie mit Einschreibebeleg aufbewahren.

Mit freundlichen Grüßen

I. Wagner

Vielen Dank erstmal Hr. Oeffner!
Ich habe nun eine Kündigung aufgesetzt und von meinem Vater unterschreiben lassen, die geht heute noch per Einschreiben mit Rückschein raus. Ich habe die Provea SA aufgefordert, das Kundenkonto meines Vaters zu löschen und alle Lieferungen an seine Adresse einzustellen.
Die erste Lieferung ist ja bereits bezahlt.
Die zweite (ungefragte) Lieferung werden meine Eltern nun nach §241a BGB ungeöffnet aufbewahren. Ich habe der Provea SA angeboten, dass sie die Waren bei meinen Eltern abholen können oder (als Kulanz) dass sie die Ware gegen Übernahme des Portos auch wieder zurückschicken werden.

Mal sehen, wie sich die Sache entwickelt.

Vielen Dank Ihnen ebenso. Wie in der Antwort an Hr. Oeffner zu sehen, habe ich bereits eine Kündigung (mit Bestätigungsforderung) verfasst, unterschreiben lassen und als Einschreiben mit Rückschein verschickt.

Die Ware werde ich aber nicht zurückschicken lassen, denn die Provea SA meint, dass der Empfänger dafür das Porto tragen müsste.
Wie gesagt, so eine verklausulierte Einwilligung ist m.E. noch lange kein rechtskräftiger Kaufvertrag für ein Abo.
Die können ihr Sach abholen, alternativ gegen Übernahme des Portos werde ich die auch zurückschicken lassen.
Aber Geld werden die keins mehr bekommen. Nur noch die Portokosten für das Kündigungseinschreiben und wenns sein muss, für den Rechtsanwalt.

Aber da sind wir ja noch lange nicht.

Schönen Tag noch!

Hallo,
kenne den Versand, war bei mir kein Problem mit Rückgabe und Kündigung.
Ich würde die Ware zurücksenden und parallel dazu eine Kündigung mit der Aufforderung aus dem Kundenverzeichnis gestrichen zu werden. Vorausgesetzt die Rückgabefrist kann noch eingehalten werden.
Viel Glück
LG aus Bayern

HI,

das Vorgehen würde ich grenzwertig nennen.AGB sind etwas dürftig, Thema Versandkosten find ich garnicht.Auch das Thema welches Recht gilt find ich nicht. 14 Tage und 40€ Grenze klingt nach Recht D,muß es aber nicht- wobei ich das Recht CH nicht kenne. Miriale weist auf seiner Homepage ausreichend und offen auf die „Vorteile“ und seinen Aboservice hin, von daher keine versteckte Abofalle.
Wenn deutsches Recht gelten würde hier der Link der alles erklärt.
http://www.helduser.de/service/was-tun-wenn/details/…

Tip:frowning:Stressfreier Weg)
->Ware zurückschicken, auf jeden fall frankieren.
->oder Ware bezahlen wenn die was taugt
->zurückschicken und zusätzlich bezahlen macht keinen Sinn

zukünftig:
-> schriftlich der Nutzung der Daten widersprechen und den Aboservice abbestellen. Löschung der Daten verlangen.Per mail oder brief einschreiben auf jeden Fall was mit Bestätigung
->falls wieder mal ein Paket auf jeden Fall Annahme verweigern

Hoffe das hilft etwas weiter
gruß
dr.mo
Formhalber:smiley:ies ist keine Rechtsberatung

Sorry, aber um diese Frage richtig beantworten zu können. müsste man genau die AGBs kennen, welche dem Vertrag zugrundeliegen. generell gilt, dass man sich von solchen Abo-Firmen nicht einschüchtern lassen sollte. Oft belassen die es bei Drohungen, weil si wissen, dass vor Gericht ihre Chancen schlecht stehen.
Anwalt bzw. Verbraucherzentrale sind da sicher gute Wege, um das Problem zu lösen.

Guten Tag,

als erstes würde ich an Ihrer (oder Vater’s) Stelle den Vertrag kündigen um nicht noch weitere Lieferungen zu erhalten.

  • Einige schreiben, sie hätten bereits mit einem Telefonanruf/einer Email Erfolg gehabt, was ich allerdings bezweifle …

Zweifel sollten einen aber nicht hindern etwas zu versuchen, das schon laut Meinungen Anderer erfolgsversprechend war, zumal eine Kündigung doch ein Dauerschuldverhältnis beenden sollte.

Nun (März 2013) kam allerdings eine zweite Lieferung, wo er
bereits den Karton (nicht allerdings die Verpackung der
Unterwäsche selbst) geöffnet hat.

Grundsätzlich hat man ein Widerrufsrecht von 2 Wochen (§ 255 II BGB), wenn es sich um einzelne Lieferungen handelt. Den Abschluss eines Abos bzgl. Unterwäsche kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Trotzdem wäre ein Abschluss eines Abos meiner Meinung nach lediglich als AGB möglich, was auch die AGB-Schutzvorschriften der §§ 305 ff. BGB anwendbar machen würde.
Laut §§ 308, 309 müssten die AGB somit wirksam sein. Aufgrund mangelnder Beschreibung welche AGB sich in dem geschlossenen Vertrag befinden, kann man diese hier aber nicht durchführen.

Leider weiß man nun nicht um wieviele Lieferungen es sich handeln soll, wie lange die Vertragslaufzeit sein soll oder was für eine Kündigungsfrist vereinbart wurde.
Wenn Sie selbst jedoch mehr wissen, dann könnten Sie das zur Ermittlung des Sachverhalts mal aufschreiben. Wenn Sie aber nicht die o.g. Umstände kennen, hilft meiner Ansicht auf jeden Fall eine Kündigung (sicherheitshalber in Schriftform, per Einschreiben, jedoch ist eine E-Mail oft schneller und lässt nicht lange auf Antworten warten)
Nach § 309
Dort lag ein

Überweisungsformular für EUR21,80 an die Postbank Karlsruhe
bei.

Wenn nicht ein wirksames Abo abgeschlossen wurde, handelt es sich um eine unbestellte Leistung i.S.d. § 241a BGB.

  • Wieder andere haben wohl eine Kündigung und eine Löschung
    der Daten per Einschreiben mit Berufung auf §241a BGB
    (http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html) geschickt, bei
    einigen wurde diese angenommen, bei anderen wohl nicht.

(s.o.)

Des Weiteren ist der Sitz der Firma lt. Impressum
(http://www.miriale.com/de/de/staticpages/impressum.aspx) in
der Schweiz, ich weiß nicht, inwieweit ich da Deutsches Recht
geltend machen kann.

Bevor Sie irgendwelche Rechte geltend machen, würde ich an Ihrer Stelle erstmal eine Kündigung schreiben, wenn schon ihr Vater mit der Zahlung der Kosten für die zweite Lieferung einverstanden ist.

Außerdem stellt sich die Frage wie wir nun mit der Lieferung
verfahren sollen. Behalten? Zurückschicken auf eigene Kosten?
Zurückschicken auf Kosten von Provea/Miriale?

Manche Unternehmen nehmen eine Lieferung „auf Kosten des Empfängers“ nicht an, so dass Sie doppelt bezahlen müssten.

Überdies scheinen die wohl auch Inkasso Unternehmen auf einen
anzusetzen, falls man nicht zahlt.

An Ihrer Stelle würde ich, wie gesagt, erstmal eine Kündigung schicken, und die Reaktion des Unternehmens abwarten.

Ich habe bereits so eine Kündigung aufgesetzt, da müsste nur
noch die Unterschrift meines Vaters drauf, allerdings stellt
sich da die Frage der Lieferung.

Ich würde das Unternehmen anhand des geschilderten Sachverhalts darauf hinweisen, dass ich eine Rücksendung der Lieferung erst nach Zahlung der Portokosten durchführen würde. Ansonsten könne sich das Unternehmen um die Abholung der Lieferung selbst kümmern.

Ich möchte nur gerne wissen, wie ich weiter verfahren soll,
damit ich nicht mehr anrichte, als eigentlich schon geschehen
ist.
Sollte man mit sowas am besten gleich zum Anwalt/zum
Verbraucherschutz (das geht halt dann auch ins Geld :/)?

Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich erstmal auf die Hinzuziehung eines RA verzichten.

PS: Zum Thema Lieferung. Mein Vater wäre bereit, die EUR21,80

  • Rückversand in die Schweiz selbst zu bezahlen, quasi als
    „Lehrgeld“, wenn es die Sache um einiges erleichtert.

Wenn Sie das in der Kündigung aufschreiben, könnte es einerseits sein, dass das Unternehmen aus Kulanz

Nun habe ich auf der genannten Seite Folgendes gefunden:

Für Sie kreiert und direkt nach Hause geliefert !
Mit Ihrer ersten Lieferung lernen Sie alle weiteren :Vorteile kennen, die Sie als Kunde genießen.
Sie erhalten alle 2 Monate einen neuen Prospekt über :neuer Modelle zu einem unschlagbaren Preis.
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Sie haben volles gesetzliches Rückgabe- und :Widerrufsrecht (innerhalb von 14 Tagen nach :Warenerhalt).

So können Sie meiner Ansicht nach die Lieferung auch auf Kosten des Verkäufers an diesen zurückversenden mit entsprechender Kennzeichnung als „Rücksendung“.
Die Kündigung würde ich trotzdem schreiben.

Das vorgenannte stellt aber keine Rechtsberatung dar, sondern nur eine eigene Meinungsäußerung anhand Ihrer Sachverhaltsangaben i.V.m. einigen Kenntnissen des BGB.

Ich rate zum Verfahren, wie Sie es vorbereitet haben, Kündigung, Rückversand usw… Die Kosten für das Paket sollten Sie tragen, um über die Sendungsnachverfolgung einen Nachweis zu haben.

Für einen normalen Widerruf gem. zutreffender Gesetze im Internethandel dürfte es zu spät sein (14 Tage).

Letztlich bleibt Ihnen nur abwarten, sofern Sie Zusatzkosten für Anwalt und Verbraucherschutz scheuen.

Notfalls, aber nur, wenn Sie über die Masche sicher sind, bleibt Ihnen eine Anzeige wegen arglistiger Täuschung, die Ihnen keine Kosten verursacht, aber kaum Erfolgsaussichten haben dürfte…

Ich danke Ihnen.
Ich habe nun (entgegen meiner vorherigen Antworten) die Kündigung noch einmal überarbeitet und auf die Geltendmachung von §241a verzichtet.

Die Ware geht nun ungeöffnet mitsamt der Kündigung per Einschreiben in die Schweiz, mit bezahltem! Porto.
Reaktionen bleiben abzuwarten, ich werde Sie auf dem Laufenden halten.

Hoffen wir das beste.

Hallo SimonPetrus,

der verlinkte Beitrag behandelt das Thema „Abofalle und Abzocke“, von dem anscheinend auch dein Vater betroffen ist. Offenbar geben Gerichte immer häufiger Verbrauchern Recht, wenn es um solche Abofallen im Internet geht.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/verbraucherschutz-a…

Somit wäre wohl auch für dich der Weg zum Anwalt sehr zu empfehlen.

Viele Grüße,

dein Team von anwalt.de

tut mir leid, ich war lang nicht online