Abonnement im Web?

Wir bekommen in letzter Zeit einfach Zeitschriften zugeschickt.
Auf Nachfrage wird uns mitgeteilt, dass wir im Internet ein Abo
abgeschlossen haben.
Das haben wir aber nicht.
Kann man feststellen, wer sich diese Scherze erlaubt?

Danke!
Caro

hallo.

Wir bekommen in letzter Zeit einfach Zeitschriften
zugeschickt.
Auf Nachfrage wird uns mitgeteilt, dass wir im Internet ein
Abo
abgeschlossen haben.
Das haben wir aber nicht.
Kann man feststellen, wer sich diese Scherze erlaubt?

rein technisch ist das kein wirkliches problem, wenn

  • der zeitschriftenverlag die ip des bestellers protokolliert hat
  • der provider in deutschland sitzt
  • die verbindungsdaten beim provider noch vorhanden sind, sprich
  • der vorfall noch nicht lange zurückliegt

du selbst kannst allerdings nichts tun als anzeige gegen unbekannt zu erstatten. dann müssen sich die offiziellen stellen drum kümmern, die identität des bestellers rauszufinden.

wie wird das abo eigentlich bezahlt? kennt der scherzkeks deine bankverbindung oder gar kreditkartennummer??

gruß

michael

Hallo Michael,
Rechnung kommt ins Haus.
Diese IP wird gspeichert und an Hand der IP kann immer der
Absender ermittelt werden?
Ist das eine einfache Sache, oder mit Aufwand verbunden oder
gar gesetzlichen Einschränkungen?

Was ist, wenn das in einem Internetcafe geschieht?

Danke!
Gruß
Caro

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hallo.

Diese IP wird gspeichert und an Hand der IP kann immer der
Absender ermittelt werden?

nein. es läßt sich bei entsprechender speicherung der daten (wozu die provider m.w. verpflichtet sind) feststellen, welche ip an welchem tag zu welcher zeit welchem anschluß zugewiesen war.
deshalb reicht es auch nicht, wenn dem zeitschriftenverlag (oder wer auch immer für die abonnement-bearbeitung zuständig ist) NUR die ip bekannt ist. für eine eindeutige zuordnung sind außerdem datum und uhrzeit notwendig.

Ist das eine einfache Sache, oder mit Aufwand verbunden oder
gar gesetzlichen Einschränkungen?

letzteres. der aufwand dürfte größtenteils bürokratischer natur sein.
wie die genauen gesetzlichen bestimmungen sind, weiß ich nicht. aber wenn eine anzeige vorliegt, wird sich die staatsanwaltschaft um einen richterlichen beschluß bemühen, der ihr erlaubt, die verbindungsdaten des entsprechenden providers zu überprüfen.

aber vielleicht mußt du gar nicht wissen, wer letztlich das abo bestellt hat? wenn sich der abo-anbieter nicht der identität seiner kunden versichert, ist er an einem evtl. mißbrauch ja selbst schuld. deshalb verlangen die meisten online-shops auch zahlung per vorkasse oder kreditkarte.

gruß

michael

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Hallo Caro,

der Aufwand kann dir herzlich egal sein, denn das ist Aufgabe von Ermittlugnsbehörden. Rechtliche Grenzen gibt es natürlich, aber auch die können dir doch herzlich egal sein. Die Staatsanwaltschaft wird das schon regeln, nehme ich doch mal stark an.

Levay

Hallo,

Jeder Internetprovider ist verpflichtet die Einwahldaten mindestens 3 Monate zu speichern; das ist gesetzl. so vorgeschrieben und soll bald „aufgrund besserer terrorismusbekämpfung (bestimmt!)“ verlängert werden.

dennoch bedarf es einer strafanzeige deinerseits bei der polizei, und das am besten möglichst schnell um noch eine chance zu haben, dass der entsprechende provider die login-daten - sprich IP, etc. - noch gespeichert hat. solche daten werden von den providern nur (!) an behörden weitergegeben - nicht an privatpersonen oder firmen.

gruß
GERDZILLA.