hallo,
X läßt sich vom verlag Y eine preisliste der aktuellen zeitschriften schicken. diese trifft am 18.12.07 ein und hat stand vom 12.11.07 und daraufhin bestellt X telefonisch am 7. januar die zeitschrift Z. die dame am telefon bestätigt den preis der liste (10,50 euro vierteljährlich). X erlaubt Y, die 42 Euro für die jahresrechnung vom konto abzubuchen. letzte woche werden jedoch 49,40 euro abgebucht.
nach email-wechsel mit der bitte, differenz wieder gutzuschreiben, zeigt sich der verlag uneinsichtig, weil der abopreis am 1.1.08 angehoben wurde und da das abo erst ende januar anfing zu laufen, müßte X das jetzt ausbaden.
ist das rechtlich okay oder kann X der abbuchung widersprechen und bei den 42 eur bleiben?
MFG.
nach email-wechsel mit der bitte, differenz wieder
gutzuschreiben, zeigt sich der verlag uneinsichtig, weil der
abopreis am 1.1.08 angehoben wurde und da das abo erst ende
januar anfing zu laufen, müßte X das jetzt ausbaden.
ist das rechtlich okay oder kann X der abbuchung widersprechen
und bei den 42 eur bleiben?
Sowas hatten wir vor kurzem schonmal.
Wenn man einen Vertrag über einen bestimmten Betrag abschließt, kann der Betrag nicht im Nachhinein erhöht werden. IMHO, aber IANAL, müsste die Zusage am Telefon doch auch verbindlich sein. Wenn sich das so überschneidet, dann sind doch bestimmt die 14 Tage nicht abgelaufen, und man könnte von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Gruß,
-Efchen