Abonnement-Unterschiebung per Telefon

Hallo, ihr lieben Wissenden,

neuerdings hört und liest man ja viel über dreiste Abonnentenwerbung per Telefon.
Ein Callcentermitarbeiter ruft bei einem Privatmenschen an, erzählt ihm irgendwas
von einem Gewinnspiel, und plötzlich hat der Mensch ein 12-monatiges
Zeitschriftenabo an der Backe, ohne dass er jemals eine Willenserklärung
abgegeben hätte. Im manchen Fällen war während des ganzen Telefongesprächs nicht
einmal von einer Zeitschrift die Rede.

Die Negativoption (nach Empfang des Probehefts kann man innerhalb einer Woche das
Abo stornieren) greift hier oft nicht, weil das Probeheft nie beim Kunden
ankommt, vermutlich gar nicht verschickt wurde.

Gegen sowas sei man als Kunde machtlos, habe ich gelesen, weil Aussage gegen
Ausage steht und man nicht beweisen kann, dass man kein Abo bestellt hat.

Verstehe ich das richtig? Jeder Kasper, der fähig ist, in ein Telefonbuch zu
gucken oder meine Adresse bei einem Listbroker anzumieten, kann mir ein Abo
unterjubeln und ich kann wegen Geringfügigkeit (kein Widerrufsrecht bei Warenwert
unter EUR 200,-) gar nichts dagegen tun?

Die können ja jederzeit behaupten, sie hätten mich angerufen und ich hätte einem
Abo zugestimmt. Das Gegenteil kann ich nicht beweisen. Und eine Unterschrift, die
den Vertrag erst rechtsgültig macht, ist ja seit einiger Zeit bei Abos nicht mehr
nötig.

Sie können ferner behaupten, sie hätten mir Unterlagen mit Widerrufsbelehrung
fristgerecht zugeschickt. Zu *tun* brauchen sie das nicht. Ich wiederum kann
nicht beweisen, dass ich nix gekriegt habe.

Haben die Abonnentenwerber hier echt den Jagdschein und der Verbraucher ist
Freiwild?

Dumm, weil die Telefonwerbung wie eine Pest grassiert und z.B. ich an manchen
Tagen ein halbes Dutzend Anrufe bekomme. Geht anderen Leuten bestimmt genauso.
Egal, ob ich ans Telefon gehe oder nicht, egal, was ich auf einen Anruf antworte

  • wenn ich das richtig sehe, gewinnen die Brüder immer. Es hilft ja wohl nicht
    mal sofortiges Auflegen.

Weiß das die Renate Künast?

LG - und vielen Dank für weitergehende Infos.
Edith

Hallo!

Gegen sowas sei man als Kunde machtlos, habe ich gelesen, weil
Aussage gegen
Ausage steht und man nicht beweisen kann, dass man kein Abo
bestellt hat.

Man sollte eben nicht jeden Mist lesen.

Faustregel: Immer der, der was will, muss die dazu berechtigenden Umstände beweisen. Ein Verlag, der Geld will, muss einen Vertragsschluss beweisen können.

Weiß das die Renate Künast?

Die weiß das.

Hallo Edith,

derjenige der das Abo vertreibt muss beweisen, dass das Abo zustande gekommen ist.

In sofern kann er seinen Anspruch nicht mit „Aussage“ gegen „Aussage“ so ohne weiteres durchsetzen.

Des weiteren ist Cold Calling sowieso untersagt.
Ich will damit nicht sagen dass es das deswegen nicht gibt. Ich erlebe es selbst oft genug (Telekomvertriebe, NKL, SKL, usw.).
Ich glaube nur nicht, dass einem solchen Anbieter bei einem Rechtsteit generell recht bekommt.
Dass er angerufen hat schwächt m.E. sogar seine Position.

Gruß Ivo