Guten Tag, ich möchte wissen, wie sich das verhält.
Darf ein Verlag, der in seinen Geschäftsbedingungen auf eine 6 wöchige Kündigungsfrist zum Quartalsende besteht, erst 1 Woche vor Quartalsende eine Gebührenerhöhung bekanntgeben? Muß dieser Verlag den Kunden, die den höheren Preis nicht noch ein Quartal zahlen möchten, ein Sonderkündigungsrecht einräumen? (Sonst sind die Kunden gezwungen ein komplettes Quartal das Abonnement zu beziehen, zu einem Preis, den sie nicht zahlen möchten!?!) Oder hat man da keine Wahl?