Abordnung + Abmahnung

Hallo,

angenommen, eine Person hat eine Abmahnung erhalten in der eine Abordnung zu einer anderen Geschäftsstelle geplant ist.

Aus der Abmahnung:
„Um Ihnen dies zu erleichtern planen wir, Sie im Rahmen des bestehenden Vertrages vorübergehen in unserer Geschäftsstelle in [Sibirien] einzusetzen.“

Kann sich die Person gegen diese Abordnung wehren?

Im Arbeitsvertrag findet sich folgende Formulierung:
„Als Dienstsitz ist [Berlin] vereinbart.
Bei Bedarf ist vorübergehend die Beschäftigung auch an anderen Orten zu leisten.“

Welcher Zeitraum ist unter „vorübergehend“ zu verstehen?

Besten Dank,
Robert

Nein weil eine „Strafversetzung“ nicht zur Abmahnung gehört androhen darf die das wenn Sie das nochmal tun dann werden wir sie kündigen versetzen usw.
Johannes.

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Nein weil eine „Strafversetzung“ nicht zur Abmahnung gehört
androhen darf die das wenn Sie das nochmal tun dann werden wir
sie kündigen versetzen usw.
Johannes.

Vielen Dank.