Abos im Internet gültig?

Angenommen jemand über 18 ( in Deutschland )geht auf eine Internetseite und schließt unbeabsichtigt ein abo, durch klicken eines kästchens bzw. durch das akzeptieren der allgemeinen geschfätsbedingungen (die er nur flüchtig überflogen hat). und bestätigt dieses durch ein anmeldelink den er durch seine e-mail bekommen hat. besucht allerdings die seite nicht und nimmt keine dienste von ihr in anspruch. er hat nicht gewusst, dass es sich um eine kommerzielle seite handelt. 3 wochen später wird ihn dann bekannt gemacht, dass er ein ganzes jahres abo zu zahlen hat.
muss er das? welche rechtlichen schritte kann er unternehmen.
vielen dank schonmal

Die Frage kann man so nicht beantworten, weil nicht klar ist, was auf der Internetseite und in der Mail stand. Grundsätzlich ist der Abschluss eines Abos im Internet - natürlich - möglich.

Levay

Angenommen jemand über 18 ( in Deutschland )geht auf eine

Hi!

Also zusammengefasst:

  • ein Erwachsener

  • technisch Visiert (hat Computer & Internet; bedient dies wahrscheinlich nicht zum ersten Mal)

  • gibt seine Daten (Name, Strasse, PLZ, Wohnort, eMail, ggf. Telefonnummer) in ein Formular ein

  • bestätigt all seine Angaben und die AGB durch erneutes aktiven anklicken eines Kästchens,

  • bestätigt dann seine Angaben erneut, indem er den Link in der Bestätigungsmail anklickt…

…und merkt nicht, dass es sich hierbei um

  • ein Abo

  • eine kommerzielle Seite handelt

Die Folge : verbindlichen Vertrag abgeschlossen; schön zahlen; Ausreden sind unglaubwürdig und lachhaft.

welche rechtlichen schritte kann er unternehmen.

Die Folge : Sorry - wenn du wirklich auch „nicht gemerkt“ bzw. „unzurechnungsfähig“ plädieren willst, würde ich dir medizinische Schritte empfehlen.

Gruß und *kopfschüttel*
Falke

Hi,

Angenommen jemand über 18 ( in Deutschland )geht auf eine
Internetseite und schließt unbeabsichtigt ein abo, durch
klicken eines kästchens bzw.

Das ist der Punkt, den ich so nicht ganz glaube. Dazu bedarf es üblicherweise schon des Namens und der Adresse, aber kein einfaches Anklicken.

Eine Ausnahme fällt mir dazu noch ein:
Es gibt ja Provider, die kostenpflichtige Dienste anbieten wie z.B. t-online. Da läuft die Abrechnung anschließend über die Telefonrechnung. Aber du bist dann über die Einwahl oder über den Netzausweis schon als Kunde identifiziert, soweit ich das mitbekommen habe.

muss er das?

Ich denke ja. Mein Tip: bezahlen und als Lehrgeld ansehen. Alles andere kostet Zeit und Geld und wird wahrscheinlich nicht zu deinem Vorteil ausgehen.
Rechtzeitiges Kündigen des Abos nicht vergessen!

mfg Ulrich (IANAL)

Gehen wir davon aus, das die AGP’s mit der e-maildrohung übereinstimmen. Allerdings ist die internetseite so aufgebaut, dass sie täuscht. dem benutzer ist auf dem ersten blick nicht klar, um was es sich handelt. dieser benutzer, gehen wir einmal aus, hat auch absolut falsche angaben über seine personen gemacht. an sich ist der benutzter nur über seine ip-adresse zurückverfolgbar.

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