Ist das AbZEICHNEN, nicht das AbPAUSEN, einer bekannten Persönlichkeit von einem Foto im Fall einer nicht kommerziellen, hobbyartigen Veröffentlichung ein Verstoß gegen das Urheberrecht?
Vielen Dank für alle Antworten!
Ist das AbZEICHNEN, nicht das AbPAUSEN, einer bekannten
Persönlichkeit von einem Foto im Fall einer nicht
kommerziellen, hobbyartigen Veröffentlichung ein Verstoß gegen
das Urheberrecht?
Ja. Ist schließlich eine von vielen Arten eine Kopie herzustellen.
Gruß
S.J.
???
Hi Steve,
Ja. Ist schließlich eine von vielen Arten eine Kopie
herzustellen.
Kannst Du diese Behauptung irgendwie belegen?
In der Kunst werden ständig irgendwelche Fotos oder Suppendosen oder sonstwas abgezeichnet und mir ist kein Fall bekannt, wo das ein gerichtliches Nachspiel hatte.
Gruß,
Anja
War doch erst gestern Thema!
Hallo,
guckst Du hier:
http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?A…
Grüße
Didi
Hallo Steve,
Danke für die Antwort. Aber ich bin, wie Anja, noch nicht überzeugt, dass das Abzeichnen das Urheberrecht generell verletzt. Ich besitze ein Buck über Karikaturen, in dem der Autor hunderte von bekannten Comicfiguren und sonstigen Karikaturen benutzt und sie ausdrücklich, um eben nicht mit diesem Urheberrecht in Konflikt zu kommen, als abgezeichnet benennt. Weiter verweist er darauf, dass die Rechte an den Vorlagen natürlich beim Künstler lägen.
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Hallo,
Ja. Ist schließlich eine von vielen Arten eine Kopie
herzustellen.Kannst Du diese Behauptung irgendwie belegen?
spontan:
§ 15 Allgemeines
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere
- das Vervielfältigungsrecht (§ 16),[…]
§ 16 Vervielfältigungsrecht
(1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl.
Und Abmalen ist eine Form der Vervielfältigung.
Gruß
S.J.
Beliebte Irrtümer im Urheberrecht
Hallo,
Autor hunderte von bekannten Comicfiguren und sonstigen
Karikaturen benutzt und sie ausdrücklich, um eben nicht mit
diesem Urheberrecht in Konflikt zu kommen, als abgezeichnet
benennt. Weiter verweist er darauf, dass die Rechte an den
Vorlagen natürlich beim Künstler lägen.
das ist wohl eines der größten Irrtümer im Urheberrecht, dass das Eingeständnis, dass es sich um Kopien handelt und man nicht der Urheber ist, das ganze in irgendeiner Form legalisiert.
Demnach dürfte jeder Asterix Hefte zeichnen und veröffentlichen oder CDs mit Musik von den Beatles, solange er darauf hinweist, dass es sich um Kopien der Originale handelt, an denen er keine Rechte besitzt.
Das ist schlichtweg Unsinn.
Gruß
S.J.
Hi,
§ 16 Vervielfältigungsrecht
(1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht,
Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob
vorübergehend oder dauerhaft, in welchem
Verfahren und in welcher Zahl.Und Abmalen ist eine Form der Vervielfältigung.
Da muss ich Dir entschieden widersprechen. Etwas abzumalen, auch wenn es absolut identisch ist, ist eine eigenständige Kunstform. Und wenn ich mich richtig an das Ausgangsposting erinnere, dann geht es um das Abmalen eines Fotos - einer völlig anderen Kunstform also.
Wenn ich mich recht erinnere gibt es für Kopien (in jedem Museum der Welt sitzen Menschen und kopieren Gemälde) zwei Maßgaben:
- Sie sollen als solche gekennzeichnet sein
und/oder - Es muss ein Format gewählt werden, das sich ganz gering vom Original unterscheidet, sodass im Zweifelsfall eine eindeutige Identifizierung möglich ist.
Gruß
Anja
Hallo,
Da muss ich Dir entschieden widersprechen. Etwas abzumalen,
auch wenn es absolut identisch ist, ist eine eigenständige
Kunstform.
Nö. Es kommt drauf an, wie groß der ‚künstlerische Anteil‘ an der Sache ist, die Schöpfungshöhe. Dann kann das Werk als neues, eigenständiges Kunstwerk bezeichnet werden (siehe §3 UrhG: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__3.html)
Und selbst dann ist die Verwertung von der Zustimmung des Original-herstellers abhängig, siehe §23 UhrG: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__23.html
Einfach Abmalen ist nicht.
Wenn ich mich recht erinnere gibt es für Kopien (in jedem
Museum der Welt sitzen Menschen und kopieren Gemälde)
…von mehr als 70Jahre toten Malern.
- Sie sollen als solche gekennzeichnet sein
Wenn Du Deine MP3-Sammlung als Kopie kennzeichnest, darfst Du sie dann verkaufen?
- Es muss ein Format gewählt werden, das sich ganz gering vom
Original unterscheidet, sodass im Zweifelsfall eine eindeutige
Identifizierung möglich ist.
Eine MP3-Datei unterscheidet sich sogar heftig vom Original, einer CD. Was genau macht den Handel mit der Kopie dann illegal?
Sorry, Du liegst komplett falsch.
Gruß
loderunner
Hallo,
dann nenne mal bitte Quellen für deine Behauptungen, denn im Gesetz steht, wie bereits zitiert, etwas ganz anderes.
Gruß
S.J.
Da muss ich Dir entschieden widersprechen. Etwas abzumalen,
auch wenn es absolut identisch ist, ist eine eigenständige
Kunstform. Und wenn ich mich richtig an das Ausgangsposting
erinnere, dann geht es um das Abmalen eines Fotos - einer
völlig anderen Kunstform also.Wenn ich mich recht erinnere gibt es für Kopien (in jedem
Museum der Welt sitzen Menschen und kopieren Gemälde) zwei
Maßgaben:
- Sie sollen als solche gekennzeichnet sein
und/oder- Es muss ein Format gewählt werden, das sich ganz gering vom
Original unterscheidet, sodass im Zweifelsfall eine eindeutige
Identifizierung möglich ist.Gruß
Anja