Hi,
ich habe mir 02/09 einen Wagen aus Frankreich gekauft. Im Brief steht halt kein Vorbesitzer, ich bin Erstbesitzer. Kann ich den Wagen nun Abwracken und die 2500,- erhalten oder geht das trotzdem nicht? Weiß ja eigentl. niemand, dass ich den erst seit 02/09 habe…
Gruß und Danke
Hallo,
in der ZB2 steht neben Deinem Geburtsdatum die Anzahl der Vorbesitzer. Da müsste eigentlich stehen, dass der Wagen schon mindestens einen Vorbesitzer hatte. Außerdem steht drin, wann der Wagen auf Dich zugelassen wurde. Da das noch kein Jahr her ist, wird das wohl nicht klappen.
Beste Grüße
Guido
Also unter Vorhalter steht „-“
Unter dem Punkt „I“ steht der 03.02.09, dass wird wohl ausschlaggebend sein oder? Aber der Brief könnte ja auch nur neu sein und am 03.02.09 ausgestellt…das kann ja niemand nachvollziehen.
Wie gesagt, dass Auto kommt aus Frankreich, daher ist hier kein Vorbesitzer registriert.
Unter dem Punkt „I“ steht der 03.02.09, dass wird wohl
ausschlaggebend sein oder? Aber der Brief könnte ja auch nur
neu sein und am 03.02.09 ausgestellt…das kann ja niemand
nachvollziehen.
Stimmt, im Schein und Brief steht jeweils nur das Ausstellungsdatum drin. Ich würde aber mal davon ausgehen, dass Du im Zweifelsfall nachweisen musst, dass Du den Wagen schon vor dem Ausstellungsdatum der Papiere in Besitz hattest.
Wie gesagt, dass Auto kommt aus Frankreich, daher ist hier
kein Vorbesitzer registriert.
Ich bin mir nicht sicher, ob das normal ist. Ich denke fast, da hat bei der Zulassung jemand in den französischen Papieren die richtige Angabe nicht gefunden.
Beste Grüße
Guido