Abrechnung 08/09

Liebe/-r Experte/-in,

zum Sachverhalt:
unser Abrechnungszeitraum ist 01.05-30.04
Gestern (29.04.10)wurde für den Zeitraum 09/10 abgelesen. Mit dem Ableser kam der Hausverwalter und bat um ein Gespräch unter 4 Augen:

  • Bei der Abrechnung 08/09 sei was schief gelaufen, der Hauseigentümer dachte der Hausverwalter mache die Abrechnung und der Hausverwalter dachte der Hauseigentümer.
    Somit ist die Abrechnung nicht fertig, es sei aber schon bekannt das sie sehr hoch sein wird (ca. 2900€ -nur wir oder das ganze Haus keine Ahnung) zudem hätte der alte Eigentümer (Eigentümerwechel zum 01.08.2008) keine Abrechnung gemacht, das stimmt nicht- 07/08 liegt mir vor.

Nun die Frage/n:

Wenn bis heute 30.04.10 24.00Uhr keine Abrechnug vorliegt, ist die Frist dann abgelaufen?
reicht die Aussage vom Hausverwalter das sie noch in Arbeit um zu verlängern?
oder trifft §556 Absatz 3 zu?
(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
Hoffe bei der Summe das dies zutrifft!!!

Danke
cbkb

Lieber Fragesteller,

in diesem Fall geht die Nicht-Abrechnung der Nebenkosten eindeutig zu Lasten der Hausverwaltung bzw. -eigentümer.
Der Mieter ist nicht verpflichtet, an die Abrechnung zu erinnern.
Die mangelnde Absprache (jeder denkt, der andere macht es!) ist nicht das Problem des Mieters.
Die Frist für die Abrechnung aus 08 war am 31.12.09 rum. Für 2009 kann die Abrechnung bis zum 31.12.10 vorgelegt werden.
Alle offenen Forderungen aus 2008 brauchen also auch nicht mehr beglichen zu werden.
Im Zweifelsfall schmettert jeder Anwalt diese Forderung erfolgreich und zu Lasten des Eigentümers ab.
Liebe Grüße
Sylvia

Danke
für die Antwort die ich mir erhofft habe. Unser Abrechnungrhythmus ist 1.Mai/30.April j.J. hoffe das somit alle Forderungen für 08/09 hinfällig sind, wenn heute nichts mehr kommt.

Liebe Grüße
Claudia

Hallo Claudia,

die Frist für Ansprüche aus 2009 läuft bis 31.12.10.
Bis dahin kann noch eine Menge kommen.
Liebe Grüße
Sylvia

Guten Morgen Sylvia,

aber die Ansprüche anteilig 09 d.h.Jan-April sind doch in der Abrechnung Mai08-April09 mit der Frist 30.04.2010 abgelaufen?? Ich habe es so verstanden das 1 Jahr nach Ablesung (jenachdem wie der Rhythmus ist) die Ansprüche an den Mieter verfallen oder habe ich das Mißvertanden?

schönen Feiertag
Claudia

Hallo Claudia,

das wäre schön, ist aber unlogisch. Stell Dir mal vor, der Vermieter liest im Januar ab. Vergisst Dir die Abrechnung zu senden und schon ist das Geld vom Vorjahr futsch.
Die Frist gilt ab Ablesedatum. Es wird ja nicht am 01.01., sondern im Laufe des Jahres abgelesen.
Die Höhe der in den Raum gestellten offenen Forderung lassen nur zwei Schlüsse zu: Entweder gilt das fürs ganze Haus oder Du hast enorm viel Energie verbraucht. Ich brauche für meine große Wohnung (95 qm) für Strom und Gas keine 1400,00 Euro.
Solltest Du also Heißwasser rund um die Uhr laufen lassen und bei geöffneten Fenster die Heizung voll aufdrehen ist so eine große Nachforderung denkbar. Bei normalem Verhalten nicht!!
Warte jetzt erst mal die Abrechnung ab (dauert sicher noch ein paar Tage). Sollte Dir etwas unklar sein melde Dich beim nächsten Mieterverein an und lass die Rechnung überprüfen. Jede zweite Abrechnung ist falsch. Oft sind es versteckte Kleinigkeiten bzw. Unwissenheit der Vermieter. Wird die Abrechnung von einer Firma, wie z.B. Techem, gemacht, kannst Du davon ausgehen, das sie korrekt ist.
Wohnst Du schon länger dort? Dann hast Du doch Vergleichsrechnungen aus den Vorjahren. Wenn Du dort erst eingezogen bist besprich Dich mit den Nachbarn. Sie sagen Dir schon wie es bei ihnen aussieht.
Ansonsten gilt: Ist die Abrechnung korrekt, hast Du die Energie verbraucht, dann bezahle das auch!
Du willst doch sicher auch, das Du das Geld bekommst, das Dir zusteht. Oder hättest Du es gerne, wenn Dein Chef ausstehende Summen einfach für sich behält?
Geld ist, wie alles, eine Energie. Gib sie, wo berechtigt, mit Liebe weiter. Sie kommt dann vielfach zu Dir zurück.
Liebe Grüße
Sylvia

Hallo Sylvia,

für die Abrechnung (08/09) um die es geht wurde am 22.04.09 abgelesen. Daher meine Fristfrage, für die Abrechnung 09/10 wurde am 29.04.10 abgelesen . Wir haben auch eine große Wohnung 97qm um zu sparen haben wir viel mit Katalyt geheizt, also heisst es nun weiter abwarten und hoffen das es nicht zu schlimm kommt.

LG
Claudia

Hallo Claudia,

wir wiederholen uns. Die Ablesung war in 2009, Frist läuft bis 31.12.10.
Alles andere dann über den örtlichen Mieterverein.
Gruß
Sylvia

Liebe/-r Experte/-in,

zum Sachverhalt:
unser Abrechnungszeitraum ist 01.05-30.04
Gestern (29.04.10)wurde für den Zeitraum 09/10 abgelesen. Mit
dem Ableser kam der Hausverwalter und bat um ein Gespräch
unter 4 Augen:

Hallo tut mir leiht da kann ich dir nicht weiter helfen.
Da würde ich mich an einen Anwalt wenden.
Grüße J.A.K
Grüße J.A.K

  • Bei der Abrechnung 08/09 sei was schief gelaufen, der
    Hauseigentümer dachte der Hausverwalter mache die Abrechnung
    und der Hausverwalter dachte der Hauseigentümer.
    Somit ist die Abrechnung nicht fertig, es sei aber schon
    bekannt das sie sehr hoch sein wird (ca. 2900€ -nur wir oder
    das ganze Haus keine Ahnung) zudem hätte der alte Eigentümer
    (Eigentümerwechel zum 01.08.2008) keine Abrechnung gemacht,
    das stimmt nicht- 07/08 liegt mir vor.

Nun die Frage/n:

Wenn bis heute 30.04.10 24.00Uhr keine Abrechnug vorliegt, ist
die Frist dann abgelaufen?
reicht die Aussage vom Hausverwalter das sie noch in Arbeit um
zu verlängern?
oder trifft §556 Absatz 3 zu?
(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich
abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu
beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum
Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums
mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung
einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei
denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu
vertreten.
Hoffe bei der Summe das dies zutrifft!!!

Danke
cbkb