Abrechnung Amazon

Hallo,

ioh verkaufe derzeit ein paar Artikel über Amazon (Gewerbeschein Nebengewerbe vorhanden). Wenn die Artikel verkauft sind, bekomme ich das Geld direkt von Amazon überwiesen. Ich bin nun auf der Suche nach einer Rechnung etc von Amazon, die ich in meine Buchhaltung geben kann. Kann auf der Homepage von Amazon nichts finden. Es nützt ja nichts, wenn ich Rechnungen mit den Daten der Besteller angebe, da diese ja einen anderen Betrag bezahlen und ich das Geld ja von Amazon direkt bekomme.

Hat jemand hier Erfahrung?

Danke für Eure Hilfe

Steht das nicht alles in der Verkaufsinfomail drin, die dir Amazon schickt?

Oben steht der Verkaufspreis, dann kommen die Abschläge und Zuschläge und unten steht letztendlich der Betrag, den Amazon dir überweisen wird.

Ja, das stimmt. Aber ich brauche eine „richtige“ Rechnung für meine Buchhaltung. Und da gibt es keine.

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Ja, das stimmt. Aber ich brauche eine „richtige“ Rechnung für
meine Buchhaltung. Und da gibt es keine.

Ich habe bisher auch keine gefunden.

Ja, das stimmt. Aber ich brauche eine „richtige“ Rechnung für
meine Buchhaltung. Und da gibt es keine.

Amazon sitzt -was die Gestaltung von Rechnungen und Abrechnungen angeht - auf einem schrecklich hohen Ross.
Denen ist völlig egal, was europäische oder gar deutsche Gesetze und Normen dazu sagen.
Wenn man das anmahnt, bekommt man eine freche Antwort.

Hoffentlich tritt denen mal irgendeine Finanzbehörde kräftig gegen das Schienbein oder in die mittlere Rückseite.

Was aber praktisch tun:
Dem Käufer des Buchs könnte man als Verkäufer eine Rechnung beilegen und das drauf schreiben, was er an Amazon zahlen wird.
Dazu den Hinweis, das da Geld direkt von Amazon eingezogen wird.
Die Ausgaben des Verkäufers werden einerseits durch die Abrechnung von Amazon dokumentiert (Amazongebühr) und durch die Postquittung für das Porto.
Außerdem gibt es dann noch die Quittung falls man Verpackungsmaterial kauft.

Die Einnahmen des Verkäufers können mit der AmazonAbrechnung und dem Kontoauszug dokumentiert werden.

Jochen

Ja, das stimmt. Aber ich brauche eine „richtige“ Rechnung für
meine Buchhaltung. Und da gibt es keine.

Amazon sitzt -was die Gestaltung von Rechnungen und
Abrechnungen angeht - auf einem schrecklich hohen Ross.
Denen ist völlig egal, was europäische oder gar deutsche
Gesetze und Normen dazu sagen.
Wenn man das anmahnt, bekommt man eine freche Antwort.

Ich weiss zwar nicht, wie das bei Amazon so ablaeuft, aber nach meinem Verstaendnis ist man als Verkaeufer doch immer noch selbst fuer das Schreiben einer Rechnung verantwortlich. Also was hindert einen daran, pro forma die Rechnung zu schreiben und abzuheften?

Ich weiss zwar nicht, wie das bei Amazon so ablaeuft, aber
nach meinem Verstaendnis ist man als Verkaeufer doch immer
noch selbst fuer das Schreiben einer Rechnung verantwortlich.

Also was hindert einen daran, pro forma die Rechnung zu
schreiben und abzuheften?

Stimmt so weit.
Wie der Verläufer eine Rechnung an den Kunden schreiben kann, habe ich ja beschrieben.

Aber die Abrechnung von Amazon für die Gebühren sieht lausig aus.
Ebenso, wenn man auf seiner HOmepage für Amazon wirbt. - Auch dann kommt nur Lausiges.

Gruß JoKu

Servus,

wenn ich dieses:

Ja, das stimmt. Aber ich brauche eine „richtige“ Rechnung für
meine Buchhaltung.

mal näher betrachten darf:

Die Abrechnung von Amazon enthält einerseits eine Einnahme/Ertrag (je nach Art der Gewinnermittlung), andererseits eine Ausgabe/Aufwand.

Für die Einnahme (ich unterstelle jetzt Überschussrechnung gem. § 4 Abs 3 EStG) braucht der Verkäufer bloß dann eine Rechnung, wenn der Käufer eine haben will. Also nicht „für die Buchhaltung“, sondern „für den Kunden“. Wenn nicht, dann nicht. - § 14 Abs 2 UStG.

Für die Ausgabe (= Amazon-Provision) braucht der Verkäufer bloß eine Rechnung im Sinn des § 14 UStG mit allen Angaben gem. § 14 Abs 4 UStG, wenn er daraus Vorsteuerabzug geltend machen will. Das würde aber voraussetzen, dass der Ort der Leistung D ist und der Unternehmer, von dem die Leistung ausgeführt wird, in D ansässig ist.

Das zweite ist bei amazon nicht der Fall, so dass sich die Frage nach dem Ort der Leistung nicht stellt. Es kommt jedenfalls kein Vorsteuerabzug in Frage.

Daher wird auch keine Rechnung über die Leistung von Amazon benötigt, die in Form und Inhalt dem § 14 Abs 4 UStG entspricht, denn es handelt sich bei dieser Vorschrift nur um eine umsatzsteuerrechtliche Vorschrift. Für die Aufzeichnung der Betriebsausgabe bei Überschussrechnung oder für die Verbuchung des Aufwandes bei Buchführung/GuV sind die Abrechnungen von Amazon völlig ausreichend.

Schöne Grüße

MM