Abrechnung an der Kasse

Hallo,

ich habe da einmal eine Frage.
Wenn jemand in einer Spielhalle arbeitet , also viel mit Geld zu tun hat ( Wechseln von Geld, Geräteauffüllen usw.)
Und die Kasse stimmt dann nicht mu0 der jenige das Geld dann aus seiner eigenen Tasche bezahlen?

diggifee

Hallo Diggifee,

ja klar, die Kraft, die die Kasse bedient, ist dafür verantwortlich, dass sie stimmt.
Anders sieht es aus, wenn mehrere Kräfte gleichzeitig Zugang haben. Hier kommts bei Fehlbeständen darauf an, was mit dem Arbeitgeber für solche Fälle vereinbart wurde.

Viele Grüße
Mara

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Hallo Mara,

und woher beziehst Du dieses Wissen? Denn es ist - im Prinzip - falsch!

Der Begriff nennt sich Mankogeld und kommt natürlich vor allem im Einzelhandel etc. vor (auch an Kinokassen etc.)

Ich zitiere:
Am 17.08.1998 wurde vom Bundesarbeitsgericht (BAG)festgestellt, dass der Arbeitgeber nicht berechtigt ist sich ohne weiteres fehlende Kassenbestände von den Beschäftigten erstatten zu lassen bzw. ihnen Fehlbeträge zwecks Ausgleich vom Entgelt abzuziehen.
BAG-Aktenzeichen: 8 AZR 175/97

Grundsätzlich gilt also:

Erhalten die Beschäftigten kein Mankogeld, besteht für den Arbeitgeber kein Anspruch auf Ausgleich der Fehlbeträge.

Meine Aussage ist auch allgemein gehalten - es gibt da - wie immer in solchen Dingen - verschiedenen Aspekte, die mit hineinspielen - aber das ist mal der Grundtenor.

Grüße

Wendy

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Hallo Wendy,

im Ausgangsposting stand nichts über das Mankogeld, d.h., es stand auch nicht dort, dass es keines gäbe.
Es gibt auch Haftpflichtversicherungen für solche Fälle, dieses habe ich ebenfalls unerwähnt lassen.

Trotzdem danke für die Vervollständigung.

Grüße
Mara

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