da ich von versch. Kreditgebern unterschiedl. Auskunft erhalten habe und zuerst mal unterstellen muss dass jeder zuerst an seinen Abrechnungsvorteil denkt meine Frage an neutrale Sachverständige.
Was ist die Berechnungsbasis f.d. Tilgungsanteil und was ist die Basis f.d. Zinsberechnung bei folg. Beispiel:
Darlehen brutto: 100.000
Disagio 5% : ./. 5.000
Darlehen netto: 95.000
Tilgung 2%
Zins 4 %
Für mich waere es logisch , dass die Tilgung vom brutto 100.000
gerechnet wird, weil ja das Disagio eine Zinsabschlag darstellt um
dafür einen niedrigeren Zins f.d. Laufzeit zu bekommen.
Das bedeutet aber nach meiner Einschätzung, dass die lfd. Zinsrechnung
auf dem Darlehen netto aufsetzen muss, denn das wurde tatsächlich ausgezahlt.
Würde es auf dem Bruttodarlehen aufsetzen, dann würde man ja Zins auf einen bereits einbehasltenren Zins bezahlen.
Mir wurden drei Berechnung (unverbindlich) präsentiert:
a) Z + T vom Bruttodarlehen
b) Z + T vom Nettodarlehen
c) Z vom Netto und T vom Brutto-D.
Was ist richtig ?
Ich frage das deshalb, weil es Klagen von Kreditnehmern gegen Abrechnungen der Methode a) gab und die Gerichte liessen sich nicht auf die Feststellung ein , dass dies falsch sei sondern urteilten dass der Kreditnehmer sich vorher zu erkundigen hat ,ob eine Abrechnungsmethode wie vertraglich angeboten korrekt ist oder nicht.
Fragt man aber nach, kommt inzwischen die Antwort : äh wir haben da so ein Programm, dass uns das ausrechnet. Wir gehen mal davon aus, dass
eine korrekte Rechenmethode dahinter liegt…
oder " wir geben keine Kredite mit Disagio heraus, dann gibts auch keine Diskussionen wie wir abrechnen dürften…
Gibt es ´hier im Forum jemand, der darüber Bescheid weiss ?
…
Mir wurden drei Berechnung (unverbindlich) präsentiert:
a) Z + T vom Bruttodarlehen
b) Z + T vom Nettodarlehen
c) Z vom Netto und T vom Brutto-D.
Was ist richtig ?
…
Hi,
soweit ich das kenne:
Zins und Tilgung jeweils vom Brutto-Darlehen, also von 100.000
heißt:
Tilgung 2 % = 2.000
Zinsen 4 % = 4.000
denn:
das Disagio ist ein Auszahlungs-Abschlag (= vorweggenommener Zins,
ursprünglich aus steuerlichen Gründen eingeführt).
Das Darlehen beträgt aber 100% = 100.000; diese sind zu verzinsen und auch zu tilgen.
Ohne Disagio würde ich den höheren Zins zusätzlich zur Tilgung an die Bank zahlen. Durch das Disagio zahle ich den Zins vorab, indem ich einfach weniger vom Darlehen ausgezahlt bekomme. Das Disagio ist nicht Bestandteil des Darlehens sondern der (zusätzlichen) Zinsen, beeinflusst daher die Rechengrundlage für (Rest-)Zins und Tilgung nicht.
Nominalbetrag sind hier 100.000€
Wenn 4% hinter „Nominalzins“ steht, werden also 4% von 100.000€ Zinsen berechnet.
Für die Berechnung von Zins und Tilgung sind nur die Nominalangaben interessant.
Der Effektivzins ist in meinen Augen völlig überflüssig!
Hallo, nur wenn Kredit zu 100% ausgezahlt wurde und
die Zinsen in einer Summe am Jahresende gezahlt werden,
ist Nominalzinssatz =Effektivzinssatz. Heutzutage wird
meistens vierteljährlich oder sogar monatlich gezahlt;
das bedeutet, das der Eff.Zinssatz höher ist als der
Nomin.Zinssatz. Gruß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Der Nominalzins=Effektivzins?
Wo sollte es denn sowas geben? ))
Und sollte es irgendwo im realen Leben Situationen geben, wo der Effektivzins unter dem Nominalzins liegt?
Also Bitte, einfach mal bei Google nachsehen, was es so zu Nominal- und Effektivzins zu sagen gibt
Hallo, nur wenn Kredit zu 100% ausgezahlt wurde und
die Zinsen in einer Summe am Jahresende gezahlt werden,
ist Nominalzinssatz =Effektivzinssatz. Heutzutage wird
meistens vierteljährlich oder sogar monatlich gezahlt;
das bedeutet, das der Eff.Zinssatz höher ist als der
Nomin.Zinssatz. Gruß