Abrechnung auf Gutachtenbasis / Verkehrsunfall

Hallo,
dieses Brett schien mir am geeignetsten, da es eine reine Versicherungsfrage ist.

Wenn jemandes Fahrzeug beschädigt wurde, dieser ein Gutachten erstellen lässt und „auf Gutachtenbasis“ abrechnen will, wird dann von der Versicherung ein Abzug gemacht?
Dass die Mehrwertsteuer nur erstattet wird, wenn sie angefallen ist (BGB§249 Abs.2 Satz 2 ist bekannt), ist klar.
Aber jemand behauptet, dass die gegnerische KFZ-Haftpflichtverischerung dann zusätzlich noch 10% der Gutachtensumme abziehen würde.

Stimmt diese Behauptung?

Aber jemand behauptet, dass die gegnerische
KFZ-Haftpflichtverischerung dann zusätzlich noch 10% der
Gutachtensumme abziehen würde.

Stimmt diese Behauptung?

In dieser Allgemeinheit nicht. Was natürlich nicht ausschließt, dass einige Gesellschaften so verfahren könnten.