Abrechnung bei Minijob

Liebe/-r Experte/-in,

seit kurzem macht meine Frau Heimarbeit, um was dazu zu verdienen. Es geht dabei um das Zusammenbauen von Kosmetikartikeln. Jetzt kam die erste Monatsabrechnung und die finde ich aus folgendem Grund nicht korrekt:

Es wurde vorher ein bestimmter Geldbetrag pro komplettiertem Artikel zugesagt (ist auch im sog. „Lieferschein“, also dem Begleitformular zur übergebenen Ware genannt).

In der Abrechnung wird aber ein geringerer Basisbetrag angesetzt, zu dem dann verschiedene Positionen (Urlaubsentgelt, Feiertagsentgelt, Krankengeldausgleich und Heimarbeitszuschlag) hinzukommen. Das ergibt dann letztlich schon den vorher zugesagten Betrag, bedeutet aber de facto, dass es eben kein Geld für Urlaub, eventuelle Krankheit etc. geben wird und darauf hat doch der Minijobber auch Anspruch, wie ich zu wissen glaube.

Ist es also überhaupt zulässig, so abzurechnen? Vielen Dank schon jetzt für Deine Antwort.

MfG
Montenovo

P.S.: Von der Abrechnung würde ich Dir gerne auch eine Kopie zusenden, finde jedoch hier keine Möglichkeit, das gleich mit zu erledigen.

Hallo,
kannst mir gerne mal Kopie von Vertag + Abrechnung als Mail-Anhang zusenden, damit ich mir das ansehen kann.
An: [email protected]
Viele Grüße…

Hallo,
erst einmal Danke für die Überlassung der Unterlagen. Diese werden natürlich vertraulich behandelt und sind nach Kenntnissnahme bereits wieder gelöscht worden.
Vorab muß ich darauf hinweisen, daß es mir nicht erlaubt ist, juristische Auskünfte zu erteilen.
Meine persönlich Meinung in Ihrer Angelegenheit ist aber folgende:
Es ist gesetzlich (!) festgelegt, daß jeder Minijobber die gleichen Rechte hat, wie ein Vollzeitarbeitnehmer. Das heißt u.a.: Anspruch auf BEZAHLTEN Jahresurlaub (siehe: Bundesurlaubsgesetz), bezahlte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Urlaub ist grundsätzlich -bis auf wenige wichtige Ausnahmen- auch als Urlaub zu gewähren und kann vom AG nicht von vornherein durch Geldzahlung abgegolten werden.
Googeln Sie bitte mal das Bundesurlaubsgesetz und lesen Sie sich die Punkte dazu durch.
M.E. gibt es in der Abrechnung einige Punkte, die rechtlich sehr bedenklich, wenn nicht sogar unzulässig sind.
Wenden Sie sich bitte an eine Rechtsberatung. Im Bedarfsfall auch an den VdK oder einen anderen Sozialverband. Diese helfen kompetent und seeehr preiswert, notfalls bis vor Gericht.
Ich wünsche viel Glück… siebengebrigerl

Hallo Siebengebirgler,

vielen Dank für Deine Stellungnahme. Das deckt sich alles mit meinem Empfinden.

Ebenfalls vielen Dank für die den Hinweis auf den VdK etc. Ich werde mal bei denen vorsprechen und schauen, ob die weiterhelfen können.

LG und noch ein schönes Osterfest (bei uns schneit’s gerade!)

Montenovo