wir ziehen um. Meine Frage geht in die Richtung: Abrechnung der Heizkosten.
In unserer Noch-Wohnung befinden sich an den Heizkörpern Ablesevorrichtungen, in denen sich kleine, feine Glasröhrchen befinden. Also, nichts Digitales.
Diese werden einmal pro Jahr – im Juni/Juli - ausgewechselt und dabei – wie auch immer, keine Ahnung – wird der Verbrauch abgelesen, oder an Hand einer Skala irgendwie festgelegt.
Nun ziehen wir inmitten der Heizperiode um.
Wie läuft das denn nun mit der Ablesung?
Wird der Verbrauch am Ende der Heizperiode irgendwie geteilt, durch 12 Monate mal Anzahl der von uns verbrauchten bzw. beheizten Monate?
Oder können bzw. müssen wir darauf bestehen, dass die Firma, die üblicherweise die Ablesungen durchführt, jetzt zu uns kommt, damit die Daten festgehalten werden können?
Wer trägt die Kosten für diese außer Planmäßige Dienstleistung?
Hallo Mäusemama,
ich bin kein ausgewiesener Heiz-Ablese-Abrechen-Experte, aber ich versuch mal:
Nun ziehen wir inmitten der Heizperiode um.
Wie läuft das denn nun mit der Ablesung?
Ich würde sagen, kein Problem. Wer macht sonst die Ablesung? Müsst Ihr das normalerweise machen, kommt der Hausmeister, oder gar jemand vom Versorger selbst? Am Tag des Umzugs oder 1, 2 Tage danach sollte die Ablesung gemacht werden und der Stand dem Versorger mitgeteilt werden. Hierauf wird eine unterjährige Abrechnung gemacht und Euch die Kosten in Rechnung gestellt. Dass Ihr inmitten der sogenannten Heizperiode auszieht, sehe ich ganz unproblematisch. Das ist für Strom/Gas etc. auch nicht anders.
Oder können bzw. müssen wir darauf bestehen, dass die Firma,
die üblicherweise die Ablesungen durchführt, jetzt zu uns
kommt, damit die Daten festgehalten werden können?
Wer trägt die Kosten für diese außer Planmäßige
Dienstleistung?
Würde ich machen, damit Ihr nur das bezahlt, was Ihr auch verbraucht habt, siehe oben. Kosten? Kommt darauf an, wer sonst die Ablesung macht. Das ist normalerweise nicht mit Kosten für den Verbraucher verbunden. Meiner Erfahrung nach sind die Versorger aber über jeden glücklich, der seinen Zählerstand selbst abliest und mitteilt.
Die Kosten für die Ablesung tragt ihr als Mieter (liegen so bei einmalig 13 EUR (ohne Gewähr)). Wird über die Heizkosten umgelegt - mit der Betriebskostenabrechnung erhaltet ihr eine Abrechnung von der „Ablesegesellschaft“ (Brunata, etc.), dort ist dieser Kostenpunkt extra aufgeführt. Eine Selbstablesung ist nicht möglich. Achtet darauf dass die Ablesung unverzüglich erfolgt (gerade jetzt in der Heizperiode).
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Nun ziehen wir inmitten der Heizperiode um.
Wie läuft das denn nun mit der Ablesung?
Ihr werdet ja bestimmt mit dem VM ein Abgabeprotokoll fertigen. In diesem wird vom jedem einzelnen Heizkörper (Röhrchen) der Verbrauch bis dato abgelesen. Die sogenannte Zwischenablesung.
Wird der Verbrauch am Ende der Heizperiode irgendwie geteilt,
durch 12 Monate mal Anzahl der von uns verbrauchten bzw.
beheizten Monate?
Sollte die Zwischenablesung nicht geschehen, werdet ihr mit der kommenden Abrechnung mit Gradtagszahlen abgerechnet und nicht mit euren verbrauchten Einheiten.
Oder können bzw. müssen wir darauf bestehen, dass die Firma,
die üblicherweise die Ablesungen durchführt, jetzt zu uns
kommt, damit die Daten festgehalten werden können?
Eigentlich weiß jeder vernünftige Verwalter bzw. Hausmeister wie mann diese Röhrchen abliest.
Mir persönlich ist es noch nicht untergekommen, dass zu einer Wohnungsabnahme einer von der Abrechnungsfirma kommt.
Wer trägt die Kosten für diese außer Planmäßige Dienstleistung?
Die werdet Ihr mit der nächstenm Abrechnung tragen.