Liebe/-r Experte/-in,
in meinem neuen (Haupt-) Job werde ich einen Dienstwagen - auch zur privaten Nutzung - bekommen, der entsprechend versteuert wird. Nun habe ich ein Nebengewerbe als DJ (von dem der neue Arbeitgeber auch weiß), bei dem als Betriebsausgaben auch gefahrene Kilometer (z.B. zu Auftritten) anfallen. Da ich meinen Privatwagen vor Antritt der neuen Stelle verkaufen werde, stellt sich für mich die Frage, wie ich innerhalb meines Gewerbes (über §19 UStG abgerechnet) die mit dem Dienstwagen meines neuen Arbeitgebers anfallenden KM abrechnen kann - wenn überhaupt?
Vielen Dank für Eure Tipps und Antworten.
Grumbelfix