Abrechnung des Dienstwagens im Nebengewerbe

Liebe/-r Experte/-in,

in meinem neuen (Haupt-) Job werde ich einen Dienstwagen - auch zur privaten Nutzung - bekommen, der entsprechend versteuert wird. Nun habe ich ein Nebengewerbe als DJ (von dem der neue Arbeitgeber auch weiß), bei dem als Betriebsausgaben auch gefahrene Kilometer (z.B. zu Auftritten) anfallen. Da ich meinen Privatwagen vor Antritt der neuen Stelle verkaufen werde, stellt sich für mich die Frage, wie ich innerhalb meines Gewerbes (über §19 UStG abgerechnet) die mit dem Dienstwagen meines neuen Arbeitgebers anfallenden KM abrechnen kann - wenn überhaupt?

Vielen Dank für Eure Tipps und Antworten.

Grumbelfix

Hallo,
Dazu kann ich leider nicht helfen,
frag am besten Deinen Sachbearbeiter
im FA. Die Tel-Nr. steht oben rechts auf
Deinem letzten Steuerbescheid.

alles gute.

Sorry, aber ich bin kein Steuerberater. Diesen solltest Du für solche Fragen konsultieren. Der kann Dir mit Sicherheit eine ganz genaue und vor allem präzise Auskunft geben.

(…)

[Team] Werbung entfernt

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo,

ich würde an Ihrer Stelle die betrieblich gefahren Km aufschreiben und dann pauschal mit 0,30 € / Km als Betriebsausgabe abrechnen. Dann dürfen aber keine weiteren KFZ Kosten geltend gemacht werden.