Abrechnung des Leasingvertrages in Brutto

… oder Netto
Das Thema Leasingabrechnung geht in die nächste Runde. Nach dem sich die Leasingbank zu meinem Schaden am Leasingende gegen eine Reparatur nach Gutachten sondern für eine direkte Auszahlung in Netto durch die Versicherungsgesellschaft an den Leasinggeber entschieden hat, stellt die Bank mir nun die Mwst. in Rechnung.
Ich bin der Meinung, dass eine Mwst. nur angesetzt werden kann, wenn eine Umsatzleistung erbracht wurde.
Mein Fahrzeug hatte am Leasingende einem Restwert von 2900 Euro zu entsprechen. Die Reparaturkosten wurden mit 2300 Euro angesetzt. Darf die Leasingbank die Entschädigungssumme 1:1 mit Wert verrechnen und dann die Differenz von 600 Euro plus MWST. verlangen? Ich dachte immer, dass die Reparatursumme immer Höher ist als der eigentliche Wertverlust und das auch ins Verhältnis gebracht werden muss. Nach DHT Und Schwacke besaß mein Auto noch einen Restwert von 4.100 Euro statt der geforderten 2.900 Euro. Demnach steht mit der Leasingbank aus meiner Sicht nach der Nettoentschädigung durch die Versicherung kein Pfennig mehr zu. Wie ist es richtig?
Danke für Eure fachkundige Unterstützung im voraus.

Sorry, kann ich dir nicht helfen…