beantwortet mir bitte mal interessehalber folgende Frage:
Ich arbeite 4 x pro Woche 4 1/2 Stunden und 1 x 7 Stunden, also 25 Wochenstunden, im Durchschnitt 5 Std. täglich, immer vormittags
Meinen Urlaub rechne ich als einzige im Betrieb nach Stunden ab. D. h.: 25 Arbeitstage x 5 Stunden + alle Überstünden werden am Jahresende gezählt. abgezogen werden dann die tatsächlich gehabten Urlaubsstunden.
Dies deshalb (als einzige), weil das ein altes Überbleibsel aus meiner Anfangszeit ist. Damals war ich die einzige Kraft im Betrieb mit täglich unterschiedlicher Stundenzahl. Und diese alte Gewohnheit haben wir halt beibehalten.
Wie ist es nun, wenn am Faschingsdienstag nachmittags der Betrieb geschlossen ist. An einem Dienstag arbeite ich regulär 4 1/2 Stunden, aber halt immer vormittags.
Muss ich mir nun 4 1/2 Stunden oder nur die Hälfte anrechnen lassen, weil ja die Ganztagskräfte auch nur einen halben Urlaubstag berechnet bekommen?
beantwortet mir bitte mal interessehalber folgende Frage:
Ich arbeite 4 x pro Woche 4 1/2 Stunden und 1 x 7 Stunden,
also 25 Wochenstunden, im Durchschnitt 5 Std. täglich, immer
vormittags
Meinen Urlaub rechne ich als einzige im Betrieb nach Stunden
ab. D. h.: 25 Arbeitstage x 5 Stunden + alle Überstünden
werden am Jahresende gezählt. abgezogen werden dann die
tatsächlich gehabten Urlaubsstunden.
Ziemlich ungewöhnliche Abrechnung des Urlaubs. Vom Gesetzgeber allerdings auch nicht so vorgesehen. Der Urlaub wird nach Tagen berechnet.
Dies deshalb (als einzige), weil das ein altes Überbleibsel
aus meiner Anfangszeit ist. Damals war ich die einzige Kraft
im Betrieb mit täglich unterschiedlicher Stundenzahl. Und
diese alte Gewohnheit haben wir halt beibehalten.
Wie ist es nun, wenn am Faschingsdienstag nachmittags der
Betrieb geschlossen ist. An einem Dienstag arbeite ich regulär
4 1/2 Stunden, aber halt immer vormittags.
Muss ich mir nun 4 1/2 Stunden oder nur die Hälfte anrechnen
lassen, weil ja die Ganztagskräfte auch nur einen halben
Urlaubstag berechnet bekommen?
Du musst Dir, meiner Meinung nach, einen ganzen Tag anrechnen lassen. Entspricht der Regelung für Schichtarbeitnehmer. Nachtschichtarbeitnehmer müssten auch einen ganzen Tag nehmen. Allerdings werden diese Dinge, da sie nicht im Gesetz stehen sind, durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, wenn man einen Betriebsrat hat. Ist kein BR da bestimmt das der Arbeitgeber.