Hallo und guten Abend,
ich stehe irgendwie mit dem Thema Direktvers. auf Kriegsfuß. Vielleicht kann mir ja hier mal jemand auf die Sprünge helfen
Folgender Fall:
Ein Mitarbeiter bezieht 800,- EUR mtl. Entgelt davon werden in eine DV über Gehaltsumwandlung mtl. 200,- EUR und in eine Unterstützungskasse auch 200,- EUR eingezahlt. Verbleiben 400,- EUR Gehalt, davon wurden Beiträge zur RV abgeführt.
Nun kommt zusätzlich ein neuer Vertrag über 100,- EUR DV, arbeitgeberfinanziert, hinzu.
1.) Mein geringfügiges Arbeitsverhältnis wechselt in ein SV-pflichtiges (Gleitzone=) Arbeitsverhältnis! Richtig?
2.) Die DV ist bis max.4% in der BBG in der RV steuer-und SV-frei. Wären 2640,-EUR jährlich. Wenn der neue Vertrag hinzu kommt, wird diese Grenze überschritten, dann weitere Grenze bis 1800,- steuerfrei aber sv-pflichtig. Richtig?
3.) vom Erstvertrag blieben ja noch bis zur 2640,-EUR-Grenze 240 EUR übrig, kann ich die dann bei dem zweiten Vertrag noch ausschöpfen. zB auf den Monat umlegen und sagen 20,- EUR mtl wären steuer und sv-frei, 80,- dann steuerfrei aber sv-pflichtig?
Danke für eure Geduld und evtl. Antworten.
MfG Corinna