Abrechnung Direktversicherung

Hallo und guten Abend,

ich stehe irgendwie mit dem Thema Direktvers. auf Kriegsfuß. Vielleicht kann mir ja hier mal jemand auf die Sprünge helfen

Folgender Fall:

Ein Mitarbeiter bezieht 800,- EUR mtl. Entgelt davon werden in eine DV über Gehaltsumwandlung mtl. 200,- EUR und in eine Unterstützungskasse auch 200,- EUR eingezahlt. Verbleiben 400,- EUR Gehalt, davon wurden Beiträge zur RV abgeführt.
Nun kommt zusätzlich ein neuer Vertrag über 100,- EUR DV, arbeitgeberfinanziert, hinzu.
1.) Mein geringfügiges Arbeitsverhältnis wechselt in ein SV-pflichtiges (Gleitzone=) Arbeitsverhältnis! Richtig?
2.) Die DV ist bis max.4% in der BBG in der RV steuer-und SV-frei. Wären 2640,-EUR jährlich. Wenn der neue Vertrag hinzu kommt, wird diese Grenze überschritten, dann weitere Grenze bis 1800,- steuerfrei aber sv-pflichtig. Richtig?
3.) vom Erstvertrag blieben ja noch bis zur 2640,-EUR-Grenze 240 EUR übrig, kann ich die dann bei dem zweiten Vertrag noch ausschöpfen. zB auf den Monat umlegen und sagen 20,- EUR mtl wären steuer und sv-frei, 80,- dann steuerfrei aber sv-pflichtig?

Danke für eure Geduld und evtl. Antworten.
MfG Corinna

Hallo Corinna,

eigentlich dürfte sich m. E. durch den neuen Vertrag nichts ändern, da arbeitgeberfinanzierte DV nicht über die Entgeltabrechnung laufen. Die arbeitgeberfinanzierte DV ist eine Zusage des Arbeitgebers und daher kein Entgelt welches im Zusammenhang mit deiner Tätigkeit steht. Du erhälst die Zusage also nicht, weil Du eine bestimmte Tätigkeit ausübst. Diese DV wird zu einem späteren Zeitpunkt Steuer- und SV-Pflichtig. Z.B. bei Verrentung. Vergleichbar mit AVWL, falls Du das kennst.
Viele Grüße
Marco

Hallo Corinna,

nein, es gibt natürlich nur einmal die Steuerfreiheit, egal wie viele Verträge man hat. Es ist also in ihrem Fall ein sozialversicherungspflichtiges AV geworden, behandelt nach Gleitzone. LG Bea

Hallo Bea,

ok, zumindest den letzten Teil habe ich schon mal verstanden :wink:. Heißt das, das der zweite Vertrag dann voll SV-Pflichtig behandelt wird? Also nichts aufgeteilt werden kann?
LG Corinna

Hallo, das ist auchmir so aus der Ferne nicht möglich zu beantworten. Gut ist es immer, die Verträge direkt dabei zu haben. Beste Erfahrung habe ich immer bei solch komplizierten Fragen mit der AOK gehabt. die geben immer kompetente auskunft, auch wenn man woanders versichert ist.
Außerdem bieten die gerade zu solchen Themen mmer kostenlose Spezialseminare an.
Hoffe, das bringt dich etwas weiter.

LG

Hallo und guten Abend,

ich stehe irgendwie mit dem Thema Direktvers. auf Kriegsfuß.
Vielleicht kann mir ja hier mal jemand auf die Sprünge helfen

Folgender Fall:

Ein Mitarbeiter bezieht 800,- EUR mtl. Entgelt davon werden in
eine DV über Gehaltsumwandlung mtl. 200,- EUR und in eine
Unterstützungskasse auch 200,- EUR eingezahlt. Verbleiben
400,- EUR Gehalt, davon wurden Beiträge zur RV abgeführt.
Nun kommt zusätzlich ein neuer Vertrag über 100,- EUR DV,
arbeitgeberfinanziert, hinzu.
1.) Mein geringfügiges Arbeitsverhältnis wechselt in ein
SV-pflichtiges (Gleitzone=) Arbeitsverhältnis! Richtig?
2.) Die DV ist bis max.4% in der BBG in der RV steuer-und
SV-frei. Wären 2640,-EUR jährlich. Wenn der neue Vertrag hinzu
kommt, wird diese Grenze überschritten, dann weitere Grenze
bis 1800,- steuerfrei aber sv-pflichtig. Richtig?
3.) vom Erstvertrag blieben ja noch bis zur 2640,-EUR-Grenze
240 EUR übrig, kann ich die dann bei dem zweiten Vertrag noch
ausschöpfen. zB auf den Monat umlegen und sagen 20,- EUR mtl
wären steuer und sv-frei, 80,- dann steuerfrei aber
sv-pflichtig?

Danke für eure Geduld und evtl. Antworten.
MfG Corinna

Hallo und guten Abend,

ich stehe irgendwie mit dem Thema Direktvers. auf Kriegsfuß.

Danke für eure Geduld und evtl. Antworten.
MfG Corinna

Hallo,
um dies zu beantworten fehlt mir im Moment die zeit, sorry. Wenn es reicht, daß ich es im Laufe der Woche nachholen, bitte ich um Mitteilung.
Bruß I. Bämpfer

Hallo Corinna,
hier muß ich mehr oder weniger passen.
Ich weiß nur das man derzeit die 2640 pro Jahr steuer+SV-frei und 1800 steuerfrei aber SV-pflichtig umwandeln kann.
Ein Gleitzonenfall ist man wenn man zwischen 400 und 800 mtl. verdient…unabhängig davon ob es umgewandelt wird oder nicht.
Wenn jetzt noch zusätzlich was vom AG hinzukommt ist es meiner Meinung nach ein geldwerter Vorteil da die Grenzen bereits ausgeschöpft sind.
Aber wie gesagt, ich glaube ich halte mich da besser raus
mfg
Monika