Ich möchte als Unternehmer im Rahmen eines Internetjobs einen Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Türkei einstellen. Reicht es, wenn eine Rechnung ohne MwSt. erstellt wird oder braucht man eine etwa dt. Steuernummer? Der AN ist zwar deutsch, aber nicht mehr in Deutschland gemeldet.
Hallo
Ich denke er braucht eine Arbeitsgenehmigung wenn er seinen Wohnsitz in der Türkei hat um bei einem Deutschen Arbeitgeber beschäftigt werden kann.
Genau kann ich es nicht sagen aber erkundige Dich doch bei der Handwerkskammer oder Zoll dann bist Du auf der sicheren Seite.
Ja soll er Linie Deutschland Türkei fahren ??
Wenn ja kann er sich sicherlich auch Selbständig melden in der Türkei und Dir eine Rechnung stellen
die ja wiederrum Absetzbar währe.
Ich hoffe das ich helfen ( ein wenig ) konnte.
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vielen Dank, ich denke das mit der Selbständigkeit in der Türkei wäre am besten. Bei der Rechnung würde dann auch die MwSt wegfallen, oder?