Abrechnung eines gemeinsamen Theaterstückes

Ich bin Schauspielerin und bereiter derzeit mit einer Kollegin ein Tehaterstück vor.

Das werden wir

  1. in Kindergärten und Grundschulen spielen

und

2.auf einer kleinen Bühne aufführen, wo wir den Ticketverkauf allerdings selbst organisieren müssen.

Nun frage ich mich, wie wir das steuerlich abrechnen sollen.
Für die Kindergärten könnte ich die Rechnung stellen und meine Kollegin stellt dann mir eine Rechnung. Das ist allerdings auch nicht optimal.Das Finanzamt könnte z.B. festlegen, dass sie eigentlich bei mir abhngig beschäftigt war.

Für die Bühne habe ich keine Idee - eigentlich müssten wir dafür ein Gewerbe anmelden, was ein unverhältnismässiger Aufwand für zwei Auftritte und vielleich 300 € Einahmen wäre.

Hallo Ihr Tespis Karren Ziehende,

Danke für Deine Anfrage. Ich sehe mich allerdings für diese Frage nicht als Experte. Hier aber meine Idee dazu (ohne Gewähr) Soweit Du und deine Kollegin einkommensteuerpflichtig bist, verechnet die Einnahmen, abzüglich aller damit verbundenen Kosten, über Euere EInkommensteuererklärung. Am besten dazu einen Steuerberater fragen.

und ich würde bei 300 Euro für zwei Aufführungen keine Pferde scheu machen…

herzlicher Gruß und toi toi toi

Stefan

Hallo, danke für die Anfrage.
Was steuerliche Optimierungen anbelangt, muss ich leider passen, damit habe ich keine Erfahrung. An wen du dich wenden kannst: Künstlerberatung Stefan Kuntz. http://www.kuenstlerrat.de/survival.htm. Wenn die Frage kurz zu beantworten wäre, kann es sein, dass er sie dir in einem kurzen Anruf for free beantwortet, wenn nicht, lohnt sich eine Beratung (und sein Newsletter!) allemal.

Toi toi toi wünscht
Claudia

  1. Ihr könnt einen Vertrag schließen: Inhalt Zusammenarbeit zweier selbstständiger Künstler … oder eine GbR
  2. Kunst ist kein Gewerbe … also kann man auch kein Gewerbe anmelden
  3. Ich schlage euch vor, an das Finanzamt eures Wohnortes zu schreiben und den Sachverhalt zu schildern …
    PS: Ich persönlich würde gar nicht unternehmmen …*grins

Ich bin Schauspielerin und bereiter derzeit mit einer Kollegin
ein Tehaterstück vor.

Eine schöne Sache: Theater ist wichtig, gerade auch für die Kleinen!

Das werden wir

  1. in Kindergärten und Grundschulen spielen

spielt ihr das dort nur für die Kinder und SchülerInnen?

und

2.auf einer kleinen Bühne aufführen, wo wir den Ticketverkauf
allerdings selbst organisieren müssen.

Bezahlt ihr da Miete oder habt ihr eine Absprache mit den Betreibern der Bühne? Wer organisiert den Auftritt?
Die Bühne oder seid ihr der Veranstalter?
Die Veranstaltung muss beim KVR angemeldet werden (was meist der Veranstalter übernimmt: da geht es um Haftpflicht, Brandschutz, etc.)
Den Ticketverkauf selbst zu organisieren ist normal. Da gibt es inzwischen aber Einrichtungen wie ticket.de die das übernehmen (gegen Gebühr natürlich!)
Müßt ihr Tantiemen für das Stück bezahlen ?

Nun frage ich mich, wie wir das steuerlich abrechnen sollen.
Für die Kindergärten könnte ich die Rechnung stellen und meine
Kollegin stellt dann mir eine Rechnung. Das ist allerdings
auch nicht optimal.Das Finanzamt könnte z.B. festlegen, dass
sie eigentlich bei mir abhngig beschäftigt war.

Habt ihr ein Theaterunternehmen und bist du da Initiator bzw. Verantwortlicher? - Gründet eine GBR für das Stück - das ist die einfachste Rechtsform oder einen Verein (langwieriger und benötigt mindestens 7 Gründungsmitglieder).
Theatergruppen bzw. Theaterbetriebe müssen eigentlich keine Umsatzsteuer bezahlen, außer sie verkaufen in den Pausen Snacks oder Getränke.

Für die Bühne habe ich keine Idee - eigentlich müssten wir
dafür ein Gewerbe anmelden, was ein unverhältnismässiger
Aufwand für zwei Auftritte und vielleich 300 € Einahmen wäre.

Schau mal hier: http://www.kuenstlerrat.de/survival.htm
Eine Gewerbeanmeldung ist unsinnig!
Die benötigt man bspw.für Jobs als Hostess oder für Tätigkeiten im Bereich Promotion, außer es handelt sich um ein Businesstheater, das eigentlich Seminare anbietet, was bei euch aber sicher nicht der Fall ist.
Also ich schlage vor: GBR
Wenn du kein Unternehmen hast, ist deine Kollegin auch nicht angestellt bei dir.
Wärst du Veranstalterin und würdest Tourneen veranstalten bräuchtest du:
a. einen Gewerbeschein als Veranstalterin und müßtest
b. per Vertrag (da gibt es auch mehrere Möglichkeiten - bspw. brutto für netto - auf eigene Rechnung) die Rechte und Pflichten deiner SchauspielerInnen bis ins Detail festlegen.

Hallo,
leider kann ich in dieser Frage nicht kompetent helfen.

Mfg
D. Henze

Vielen Dank für die ausgiebige Antwort…

Ich bin Schauspielerin und bereite derzeit mit einer Kollegin
ein Theaterstück vor.

Eine schöne Sache: Theater ist wichtig, gerade auch für die
Kleinen!

Ich freue mich auch schon - hab schon viel Kindertheater gespielt, aber nie komplett selbst organisiert.

Das werden wir

  1. in Kindergärten und Grundschulen spielen

spielt ihr das dort nur für die Kinder und SchülerInnen?

Na ja, Eltern werden wir nicht verbieten zu kommen, aber eigentlich spielen wir vor Kindern.

und

2.auf einer kleinen Bühne aufführen, wo wir den Ticketverkauf
allerdings selbst organisieren müssen.

Bezahlt ihr da Miete oder habt ihr eine Absprache mit den
Betreibern der Bühne? Wer organisiert den Auftritt?
Die Bühne oder seid ihr der Veranstalter?
Die Veranstaltung muss beim KVR angemeldet werden (was meist
der Veranstalter übernimmt: da geht es um Haftpflicht,
Brandschutz, etc.)
Den Ticketverkauf selbst zu organisieren ist normal. Da gibt
es inzwischen aber Einrichtungen wie ticket.de die das
übernehmen (gegen Gebühr natürlich!)
Müßt ihr Tantiemen für das Stück bezahlen ?

Wir dürfen die Bühne in Absprache mit dem Besitzer einfach nutzen, wer letztlich Veranstalter ist, muss ich klären - guter Hinweis.
Tantiemen müssen wir bezahlen.
Und ticket.de ist ein guter Hinweis, wir werden aber sicherlich mit der Abend-/Nachmttagskasse auskommen.

Nun frage ich mich, wie wir das steuerlich abrechnen sollen.
Für die Kindergärten könnte ich die Rechnung stellen und meine
Kollegin stellt dann mir eine Rechnung. Das ist allerdings
auch nicht optimal.Das Finanzamt könnte z.B. festlegen, dass
sie eigentlich bei mir abhngig beschäftigt war.

Habt ihr ein Theaterunternehmen und bist du da Initiator bzw.
Verantwortlicher? - Gründet eine GBR für das Stück - das ist
die einfachste Rechtsform oder einen Verein (langwieriger und
benötigt mindestens 7 Gründungsmitglieder).
Theatergruppen bzw. Theaterbetriebe müssen eigentlich keine
Umsatzsteuer bezahlen, außer sie verkaufen in den Pausen
Snacks oder Getränke.

Wir sind beide freieruflich als Schauspielerinnnen tätig, haben allerdings kein „Theaterunternehmen“…
Ich hatte jetzt gedacht, dass wir einfach einen Kooperationsvertrag abschliessen, der besagt, wer die Rechnungen an die Kunden stellt und dass diejenige dann halt eine Rechnung von der andren erhält.
Nur, wie rechne ich Eintrittskarten ab, das sind ja eigentlich alles einzelnen Rechnungen.

Für die Bühne habe ich keine Idee - eigentlich müssten wir
dafür ein Gewerbe anmelden, was ein unverhältnismässiger
Aufwand für zwei Auftritte und vielleich 300 € Einahmen wäre.

Schau mal hier: http://www.kuenstlerrat.de/survival.htm

Hatte ich mittlerweile auch schon gefunden, ich arbeite mich da gerade durch. Sieht auf jeden Fall super aus.

Eine Gewerbeanmeldung ist unsinnig!
Die benötigt man bspw.für Jobs als Hostess oder für
Tätigkeiten im Bereich Promotion, außer es handelt sich um ein
Businesstheater, das eigentlich Seminare anbietet, was bei
euch aber sicher nicht der Fall ist.
Also ich schlage vor: GBR
Wenn du kein Unternehmen hast, ist deine Kollegin auch nicht
angestellt bei dir.
Wärst du Veranstalterin und würdest Tourneen veranstalten
bräuchtest du:
a. einen Gewerbeschein als Veranstalterin und müßtest
b. per Vertrag (da gibt es auch mehrere Möglichkeiten - bspw.
brutto für netto - auf eigene Rechnung) die Rechte und
Pflichten deiner SchauspielerInnen bis ins Detail festlegen.

Leider kann ich dazu nichts sagen.