ich persönlich habe ja eine tiefe Abneigung gegen Direktversicherungen (aus leidvollen Erfahrungen im Bekanntenkreis).
Da denke ich, ich bin weit weg von denen und zack…
Da hat man einen Schaden von einem Direktversicherten und muss den ganzen Ärger, den man eigentlich gut bezahlt aus dem Weg gehen wollte trotzdem voll mitnehmen.
So. Ich bin also angefahren worden und hab´ der Versicherung einen Kostenvoranschlag geschickt. Hab´ auch noch reingeschrieben, dass ich den angebotenen Leihwagen nicht in Anspruch nehmen muss.
Jetzt schicken die mir eine Antwort, wo ich mich Frage, ob die im Kopf ihre Beträge versuchen auszurechnen oder sich nur mit dem Taschenrechner vertippen.
Die Versicherung hat die MwSt aus dem Kostenvoranschlag abgezogen. Angeblich kann man die dann mit tatsächlicher Rechnung nachfordern. Naja, das glaube ich mal, dass das üblich ist. Aber warum die mir dann aus dem Kostenvoranschalg 83 Euro für den Kostenvoranschlag abziehen, für den ich erstens 51 Euro brutto gezahlt habe und er zweitens im Kostenvoranschlag selbst gar nicht aufgeführt ist, das wissen die Versicherungsgötter.
Na gut, das kann man ja ausreichend objektiv widerlegen. Aber ich wollte nur mal meinem Ärger Luft machen.
Und die Moral von der Geschicht: Vor Direktversicherungen bist Du sicher nicht.
Da denke ich, ich bin weit weg von denen und zack…
Da hat man einen Schaden von einem Direktversicherten und muss
den ganzen Ärger, den man eigentlich gut bezahlt aus dem Weg
gehen wollte trotzdem voll mitnehmen.
Meinst Du bei einem „richtigen“ Versicherer würde der Schadensachbearbeiter bei Dir vorbeikommen oder Du in das nächste Servicebüro gehen können? Bei der Regulierung bestehen m.E. keine Unterschiede.
So. Ich bin also angefahren worden und hab´ der Versicherung
einen Kostenvoranschlag geschickt. Hab´ auch noch
reingeschrieben, dass ich den angebotenen Leihwagen nicht in
Anspruch nehmen muss.
Okay, denn bestehen Sie aber bitte auf den Nutzungsausfall für die Zeit in der Werkstatt (falls das KFZ doch da war).
Die Versicherung hat die MwSt aus dem Kostenvoranschlag
abgezogen. Angeblich kann man die dann mit tatsächlicher
Rechnung nachfordern. Naja, das glaube ich mal, dass das
üblich ist.
Macht ja auch Sinn, da keine Mehrwertsteuer angefallen ist!
Aber warum die mir dann aus dem Kostenvoranschalg
83 Euro für den Kostenvoranschlag abziehen, für den ich
erstens 51 Euro brutto gezahlt habe und er zweitens im
Kostenvoranschlag selbst gar nicht aufgeführt ist, das wissen
die Versicherungsgötter.
Dem würde ich an Ihrer Stelle Widersprechen.
Na gut, das kann man ja ausreichend objektiv widerlegen. Aber
ich wollte nur mal meinem Ärger Luft machen.
Nur zu:wink:
Und die Moral von der Geschicht: Vor Direktversicherungen bist
Du sicher nicht.
Naja, so würde ich das nicht sehen (s.o.) aber gut.
also das mit der MwSt ist okay, da Gesetz seit 01.08.2002… dass man aber einen „Zahlschaden“ dann doch noch kompliziert macht, obwohl der Geschädigte sogar auf einen Mietwg verzichtet, ist in der Tat typisch für den einen oder anderen VR…
Ich persönlich würde mir aus reiner Boshaftigkeit jetzt einen RA nehmen und doch noch ein paar Tage mal ein anderes Auto ausprobieren. Vorher aber mal anrufen, vielleicht kann man ja mit dem zuständigen Menschen auch reden und er legt was nach.