Guten Tag,
man hat einen Minijob in der Gastronomie und wird nach gearbeiteten Stunden bezahlt. Nun passiert folgendes: im Monat Mai 2009 wurde nicht gearbeitet, man erhält aber vom Arbeitgeber trotzdem eine Lohnabrechnung über EUR 355 ohne das Geld geflossen ist (da ja auch nicht gearbeitet wurde) scheinbar wurde das Geld einer anderen Kollegin über andere abgerechnet weil bei ihr die 400 EUR Grenze überschritten wurde. Dieses Situation ist sehr frustrierend da man ja weder gearbeitet noch Geld erhalten hat. Wer hat einen Tip oder Hilfe parat?
Servus,
und wem schadet das?
Dem Arbeitnehmer nicht.
Der Sozialversicherung und dem Fiskus auch nicht, weil diese beiden in der Gastronomie ganz glücklich drüber sind, wenn überhaupt irgendwelche Beiträge auf Arbeitsentgelt bezahlt werden und nicht grad gar alles bar Kralle läuft.
Wo besteht also Handlungsbedarf?
Schöne Grüße
MM
Hallo,
das ist der klassische Sozialbetrug.
Man nehme ein paar Leute und nur einer arbeitet. Die Löhne werden dann verteilt und Minijobs daraus gemacht. Dann werden nur geringe Pauschalbeiträge aber nicht die für die Hauptbeschäftigung fälligen vollen KV, PflV, RV und Alv-Beiträge fällig.
Wenn es sich ur ein Versehen handelt, dann sollte das schnell korrigiert werden.
Gruß Woko
Servus,
30 vH der auf dem Papier abgerechneten Löhne ohne Erwerb von Leistungsansprüchen ist, wie ich schrub, im Vergleich zu der in der Gastronomie nicht seltenen schwarzen Null ziemlich viel.
Wenn man zwischen dem, was richtig wäre, und der beschriebenen Situation vergleichen will, ist das Betrug.
Wenn man zwischen dem, was leidergottes branchenüblich ist, und der beschriebenen Situation vergleicht, geht den SV-Trägern hier nichts verloren.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
von den RV-Pauschalbeiträgen werden schon Rentenansprüche erworben (s. § 76b SGV VI). Wenn also ein AN erkennt, dass diese ihm diese nicht zustehen, sondern einem anderen, sollte er das schon richtig stellen.
Gruß Woko
Servus,
ja, da hast Du recht. Sogar unaufgestockt gibts eine gewisse Chance, im Alter über die Grundsicherung hinauszukommen, selbst wenn man weniger als 75 Jahre lang im Minijob arbeitet.
Schöne Grüße
MM
Hallo, und tut Dir die Abrechnung weh…??
Das ist doch gängige Regel was würdest Du sagen wenn dich dein AG fragt ob du für einen Kranken einspringen kannst und am Monatsende bei der Abrechnung die Quittung bekommst und für deinen guten Willen „Abzüge“ berechnet werden und das nur weil deine Kollegin nicht mit spielt???!!!
Sauber ist die Sache natürlich nicht aber läufts weiter oben in der Wirtschaft anderst…???
VG