Abrechnung Firmenfahrzeug (bissl OT)

Hallo Allerseits,

folgendes Beispiel:

Max Mustermann war fleißig und hat sich in seiner Firma „nach oben“ gearbeitet.

Da er Tätigkeiten im Außendienst hat, stellt ihm sein Chef ein Firmenfahrzeug zur Verfügund, das er auch privat nutzen darf.

Steuerrechtlich wird das ganze total richtig abgerechnet.

Nun ist Max nicht nur in seiner Firma fleißig, sondern er ist in seiner Freizeit auch noch als Sportfunktionär ehrenamtlich tätig und auch dort viel in Deutschland und Europa unterwegs.

Die gefahrenen Kilometer werden nun über die „Firma bezahlt“, da er die Tankbelege einreichen darf (das Kfz wird über die 1%-Regelung abgerechnet).

Der Sportverband vergütet nun Max für seine Fahrten ein km-Geld als Aufwandsentschädigung.

Aber eigentlich hat Max ja garkeinen „Aufwand“, da die Firma ja den Kraftstoff bezahlt.

Ist das Ganze nur „moralisch Verwerflich“ oder müsste das Ganze auch „steuerrechtlich“ relevant???

Danke für eure Hinweise.

Grüße aus dem eisigen Süden

MrMOON

Hallo,

Aber eigentlich hat Max ja garkeinen „Aufwand“, da die Firma ja den Kraftstoff bezahlt :

Wieso hat Max denn keinen Aufwand? Wenn der Wagen nach der 1%-Regelung abgerechnet wird, dann zahlt Max monatlich Steuern für diese Nutzung.

(mal als Vergleich: jemand, der einen Dienstwagen nach der 1%-Regelung hat, kann ja auch in der Einkommensteuererklärung die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte geltend machen. Das wäre nach der Denkweise oben ja auch „verwerflich“.)

Soweit ich weiß, gehört die reine Erstattung von Aufwendungen nicht zur Übungsleiterpauschale und wäre damit auch nicht steuerrelevant (wenn die Grenze der Pauschale überschritten wird). Das kann dir jedoch besser einer der Experten im Steuerbrett beantworten.

Ich wollte mehr darauf hinaus, dass viele denken, sie hätten ein „kostenloses“ Auto, aber ganz so ist es ja nun nicht.

Gruß

Hallo,

mal eine Gedankengang zwischendurch, der nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun hat.

Ich wollte mehr darauf hinaus, dass viele denken, sie hätten
ein „kostenloses“ Auto, aber ganz so ist es ja nun nicht.

Das denken tatsächlich viele, vor allem, wenn der Kollege eine Marke der hochwertigen Art sein Eigen nennt. Es ist m. E. zu wenig publik, was jemand zahlen muß, wenn er einen Firmenwagen fährt.

In diesem Fall hier stellt sich die Frage, ob der betroffene Fahrer in eine Betriebsvreinbarung bzgl. Privatnutzung v. Firmenwagen fällt? Wenn die private NUtzung „übertrieben“ wird, könnte es Ärger geben. Dieses 1 % deckt dann nicht alles ab.

Gruß Carmen

Hallo,

In diesem Fall hier stellt sich die Frage, ob der betroffene Fahrer in eine Betriebsvreinbarung bzgl. Privatnutzung v. Firmenwagen fällt? Wenn die private NUtzung „übertrieben“ wird, könnte es Ärger geben. Dieses 1 % deckt dann nicht alles ab.

Das kommt ja auf die Vertragsgestaltung an: wenn es im Betrieb so eine Vereinbarung gibt, muss man sich natürlich daran halten. (oder wenn es diese Einschränkungen per arbeitsvertrag gibt.)
Ich persönlich habe bis jetzt nur in Firmen gearbeitet, in denen die Privatnutzung in vollem Umfang gestattet war (und entsprechende Kosten auch bezahlt wurden). Wenn ich jetzt eine Einschränkung hätte, würde ich persönlich mir überlegen, ob die Fahrtenbuchmethode nicht sinniger ist.

Gruß