Abrechnung Firmenfahrzug

Hallo,
vom Arbeitgeber wird einem Aussendienstler ein Firmenfahrzeug, abhängig vom Umsatz, überlassen - diese Summe beträgt momentan 200,00 €. Auf der Gehaltsabrechnung wird diese Summe vom Brutto abgezogen, die private Nutzung wird auf das Brutto dazugerechnet. Info: Der Angestellte gibt monatlich eine Aufstellung der gefahrenen km (sowohl dienstlich, wie auch privat) ab. Beim Netto wird nun die Summe der privaten Nutzung wieder in Abzug gebracht - ist dies nun korrekt? Wenn nicht, wie bzw. was kann der Angestellte bei der Einkommensteuererklärung angeben bzw. geldend machen?

Hallo,

die Abrechnung dürfte richtig sein.

Mal zur Erklärung wie und was da gerechnet wird.

Das Netto ergibt sich immer aus:
Gesamtbrutto

  • Steuern
  • Sozialabgaben
    = gesetzliches Netto
    -/+ anderweitiger Nettobe- oder -abzüge (z.B. vermögenswirksame Leistung)
    = ausgezahltes Netto.

Bei einer Privatnutzung eines KFZ entsteht dem Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil. Hierbei handelt es sich um einen Sachbezug und damit um eine Form der Bezahlung. Die Privatnutzung ist damit Bestandteil der Vergütung. Und wie der Name „Sachbezug“ schon sagt, erhält er eine Sache und eben kein Bargeld. Aus diesem Sachbezug müssen Steuern und Sozialversicherungsabgaben abgeführt werden.

Und da sind wir auch schon bei der Krux der Abrechung: Es muss eine Sache und eben kein Bargeld abgebildet werden, aus dem Abgaben abzuführen sind. Aber man muss aufpassen, das eben nur die Abgaben berechnet werden und das dieser Sachbezug unten im Netto dann nicht zur Auszahlung kommt. Weil die Bezahlung erfolgt nun mal nicht in Bargeld, sondern in Form der Nutzung der Sache. Oder anders herum: Die Nutzung ist die Bezahlung.

Jetzt gibt es grundsätzlich zwei Wege um ein KFZ in der Abrechnung abzubilden.

Der gängigste Weg:
normales Gehalt + KFZ = Brutto

  • aus dem Brutto die Steuern
  • aus dem Brutto die Sozialabgaben
    = Netto

Und hier entsteht ein kleines Problem: Würde man das Netto jetzt so auszahlen, würde der Arbeitnehmer für die KFZ-Nutzung Bargeld erhalten. Und gleichzeitig noch das Auto fahren dürfen. Das geht natürllich nicht und deswegen muss die Privatnutzung im Netto wieder abgezogen werden.

Wird die Abrechnung so gemacht, dann sind in der Regel auch Gesamtbrutto, Steuerbrutto und Sozialversicherungsbrutto gleich hoch.

Der seltenere Weg:
normales Gealt = Brutto

  • Steuern und Sozialabgaben aus Gehalt und KFZ
  • Sozialabgabe aus Gehalt und KFZ
    = Netto

Hier werden zwar für das KFZ die Steuern und Sozialabgaben berechnet, aber eben nicht im Gesamtbrutto abgebildet. Dadurch besteht hier nicht die Gefahr, dass es zu einer tatsächlichen Auszahlung kommt. Folglich muss man hier nichts mehr im Netto abziehen.

Bei dieser Form der Abrechnung ist das Gesamtbrutto in der Regel niedriger als das Steuer- und Sozialversicherungsbrutto.

Wie schon geschrieben, der gänigste Weg der Abrechnung ist der mit dem Nettoabzug. Um wirklich feststellen zu können, ob die Abrechnung richtig ist, sollte noch ein Blick auf das Steuer- und Sozialversicherungsbrutto geworfen werden, bzw. der Betrag aus dem diese Abgaben berechnet werden und was dem als Gesamtbrutto gegenüber steht.

Ob man hier noch etwas bei der Steuererklärung angeben kann, kann ich leider nicht sagen, ist nicht mein Kampfgebiet.

Greetz
S_E