Abrechnung für Heizung

Liebe/-r Experte/-in,

wir wohnen in einem Haus mit diversen Mietwohnungen. Die Heizung und das Warmwasser laufen über eine zentrale Erdwärmeanlage im Keller. Wir haben Fußbodenheizung (Warmwasserheizschleifen). Das Warmwasser zum Duschen etc. wird über eine Wasseruhr nach Verbrauch abgerechnet, die Heizung jedoch läuft über eine Pauschale pro Quadratmeter, es wird nicht nach Verbrauch abgerechnet. Es wird einfach nur der Stromverbrauch für die Anlage auf alle umgelegt. Ist das konform mit dem geltenden Mietrecht?

Ich danke für die Antwort.
Lara Silva

Hallo und noch einen schönen Sonntagnachmittag,
Wenn schon immer so die Heizkosten abgerechnet wurden. Ist das sogenannter Bestandsschutz. Ein Anrecht als Mieter habe ich nicht, dass sogenannte Heizkostenverteiler zum verbrauchsabhängigen umlegen der Heizkosten angebracht werden. Dennoch haben Sie die Möglichkeit, nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung in den Widerspruch zu gehen und pauschal die Heizkosten um 15% zu mindern (sieht der Gesetzgeber so vor). So soll der Vermieter gedrängt werden diese Hkv´s zu installieren.
Hoffe ich konnte etwas helfen. LG Chris

Dafür gibt es beim Einzug einen Mietvertrag, worin sämtliche Abrechnungsvarianten angegeben sein müssen. Bitte lesen Sie die Angaben darin nach und wenn der Vertrag so abgeschlossen ist, wie die Abrechnung erfolgt ist, ist das durchaus in Ordnung. Durch beiderseitige Unterschrift des Vertrages haben Sie diese Bedingungen ja anerkannt. Stehen andere Abrechnungskriterien drin, müssen Sie in Widerspruch gehen und den Vermieter auf die Mietvertrags-Vereinbarungen hinweisen. Manchesmal ist es jedoch gut, nach Pauschal/m² berechnet zu werden, das erspart oft böse Nachzahlungen…

Habe die Mail 2x erhalten. Siehe meine erste Antwort (dito)

wenn das im Mietvertrag so festgelegt ist, gilt das.

Hallo Lara Silva,
sorry, da muss ich passen und bin überfragt.
Besser ist, es, wenn Du einen Mietrechts- Anwalt dazu befragst. Die kann man beim Mieterbund gegen entsprechende Gebühren anrufen.
Tut mir leid, nicht helfen zu können,
Grüße
Huftier

Hallo,

bitte beachten Sie, dass bei w-w-w keine individuelle Rechtsberatung erteilt werden kann.

Alles Wissenswerte zu diesem Thema finden Sie unter wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Heizkostenabrechnung

Hallo,

wenn es so im Mietvertrag festgehalten ist und keine Heizkostenverteiler angebracht sind… dann ja

Guten Abend

und danke für die Anfrage.

Grundsätzlich schreibt die Heizkostenverordnung vor, das die Heizung ab bestimmte Größenzuordnungen nach dem Verbrauch abgerechnet werden müssen.
Jedoch sind bei den neuen Heizsystem, die vielfältigen Kopplungsmöglichkeiten unterliegen dies nicht immer ganz so einfach und vor allen Dingen ist die Anbringung von sogenannten Verbrauchszählern dann aus bautechnischen Größen schon gar nicht mehr oder nur sehr kostspielig möglich.
Ihre Erdwärmeheizung wird nun mal über den reinen Stromverbrauch der Erdwärmeheizungspumpe abgerechnet. Das Warmwasser wird Ihnen zu 50 % aus der Erdwärme zur Verfügung gestellt und das Warmwasser muss ja als Verbrauchswasser über Wasserabnahme und Entwässerung verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

Daher ist es durchaus üblich, die Heizung über Pauschalen oder über Vorauszahlungen über die Wohnfläche abzurechnen. Der Vorteil der Pauschale ist, dass in Bezug auf diese Kostenposition in Ihrer Nebenkostenabrechnung keine Nachforderungen zu Ihren Lasten gestellt werden dürfen. Der Nachteil ist wieder, dass aber auch eventuelles Guthaben was Sie durch geringen Verbrauch erzielt haben oder durch längere Abwesenheit nicht wieder an Sie ausgezahlt wird.

Mittlerweile gibt es auf dem Markt gewisse Haushaltsmanagements, die in der Lage sind die ganzen Verbrauchsarten von Energie in einzelnen Daten zu erfassen und abzurechnen. Jedoch sind diese von Ihrer aufwendigen Einbauart zurzeit nur in Neubauten sinnvoll. Eine Nachrüstung in Bestandsimmobilien ist teilweise je nach Bauart des Hauses mit einem erheblichen Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden, so dass diese verursachten Kosten dann wieder vom Vermieter auf den Mieter zu deren Lasten umgelegt werden können und bis sich das dann einmal positiv bemerkbar macht, da müssen dann schon viele viele Jahre vergehen.

Wir hoffen wir konnten helfen

Mit freundlichen Grüssen

Guten Abend

und danke für die Anfrage.

Grundsätzlich schreibt die Heizkostenverordnung vor, das die Heizung ab bestimmte Größenzuordnungen nach dem Verbrauch abgerechnet werden müssen.
Jedoch sind bei den neuen Heizsystem, die vielfältigen Kopplungsmöglichkeiten unterliegen dies nicht immer ganz so einfach und vor allen Dingen ist die Anbringung von sogenannten Verbrauchszählern dann aus bautechnischen Größen schon gar nicht mehr oder nur sehr kostspielig möglich.
Ihre Erdwärmeheizung wird nun mal über den reinen Stromverbrauch der Erdwärmeheizungspumpe abgerechnet. Das Warmwasser wird Ihnen zu 50 % aus der Erdwärme zur Verfügung gestellt und das Warmwasser muss ja als Verbrauchswasser über Wasserabnahme und Entwässerung verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

Daher ist es durchaus üblich, die Heizung über Pauschalen oder über Vorauszahlungen über die Wohnfläche abzurechnen. Der Vorteil der Pauschale ist, dass in Bezug auf diese Kostenposition in Ihrer Nebenkostenabrechnung keine Nachforderungen zu Ihren Lasten gestellt werden dürfen. Der Nachteil ist wieder, dass aber auch eventuelles Guthaben was Sie durch geringen Verbrauch erzielt haben oder durch längere Abwesenheit nicht wieder an Sie ausgezahlt wird.

Mittlerweile gibt es auf dem Markt gewisse Haushaltsmanagements, die in der Lage sind die ganzen Verbrauchsarten von Energie in einzelnen Daten zu erfassen und abzurechnen. Jedoch sind diese von Ihrer aufwendigen Einbauart zurzeit nur in Neubauten sinnvoll. Eine Nachrüstung in Bestandsimmobilien ist teilweise je nach Bauart des Hauses mit einem erheblichen Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden, so dass diese verursachten Kosten dann wieder vom Vermieter auf den Mieter zu deren Lasten umgelegt werden können und bis sich das dann einmal positiv bemerkbar macht, da müssen dann schon viele viele Jahre vergehen.

Wir hoffen wir konnten helfen

Mit freundlichen Grüssen.

Hallo liebe Lara Silva,
die Abrechnung die der Vermieter durchführt ist meines Erachtens so in Ordnung. Eine andere Berechnung würde keine klare Aussage über den finanziellen aufwand bieten Dabei gehe ich davon aus, dass das die Messung des Wassers für die Dusche nur die Kosten für das Wasser und die Kanalgebühren für die Menge Wasser die beim Duschen angefallen ist.
Das Wasser aus der Erde verursacht nur die Kosten, die durch die Förderpumpe/Pumpen entstehen., nämlich die Stromkosten. Diese Kosten werden den Mietern anteilig sehr wahrscheinlich nach Quadratmeter Wohnfläche berechnet. Dies ist als korrekt anzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Willi

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Hallo verehrte Userin,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Da ich Ihren Mietvertrag inhaltlich nicht kenne, empfehle ich Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an Ihren örtlichen/regionalen Mieterverein oder an einen Fachanwalt zu wenden.
Generell ist immer die Heizkosten-VO + die Nebenkosten-VO maßgebend.
Beste Grüße USKO

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Lara Silva,

die
Heizung jedoch läuft über eine Pauschale pro Quadratmeter, es
wird nicht nach Verbrauch abgerechnet. Es wird einfach nur der
Stromverbrauch für die Anlage auf alle umgelegt. Ist das
konform mit dem geltenden Mietrecht?

Habe mal einen Teil der HeizKV kopiert:
§ 4 Pflicht zur Verbrauchserfassung
(1) Der Gebäudeeigentümer hat den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen.
(2) Er hat dazu die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen; die Nutzer haben dies zu dulden. Will der Gebäudeeigentümer die Ausstattung zur Verbrauchserfassung mieten oder durch eine andere Art der Gebrauchsüberlassung beschaffen, so hat er dies den Nutzern vorher unter Angabe der dadurch entstehenden Kosten mitzuteilen; die Maßnahme ist unzulässig, wenn die Mehrheit der Nutzer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Die Wahl der Ausstattung bleibt im Rahmen des § 5 dem Gebäudeeigentümer überlassen.
(3) Gemeinschaftlich genutzte Räume sind von der Pflicht zur Verbrauchserfassung ausgenommen. Dies gilt nicht für Gemeinschaftsräume mit nutzungsbedingt hohem Wärme- oder Warmwasserverbrauch, wie Schwimmbäder oder Saunen.
(4) Der Nutzer ist berechtigt, vom Gebäudeeigentümer die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu verlangen.

Von daher:
Das kann man so machen, aber dann muss der Vermieter damit rechnen, dass der Mieter pauschal 15% zu kürzen.

§ 12 Kürzungsrecht, Übergangsregelung
(1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen.

Schöne Grüße
Lendzy

JA

Hallo,
wenn alle Wohnugnen annähernd gleich geheizt werden, dann passt das. Ein Umbau mit Verbrauchszähler mus auch von den Kosten her zumutbar sein, für den Vermieter. Sollten Verbrauszähler eingebaut werden, so kann der Vermieter die Mietkosten für die Verbrauchszähler auch wieder auf die Mieter umlegen. In der Regel ergibt das ein Nullsummenspiel.

Markus

Hallo Lara,
die Abrechnung der Heizkosten ist in der Heizkostenverordnung geregelt. Der Vermieter ist danach zur Abrechnung nach Verbrauch verpflichtet. Bei nicht verbrauchsabhängiger Abrechnung ist der Mieter berechtigt, 15% der auf ihn entfallenden Kosten abzuziehen.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo Lara,

Deine Anfrage ist während meines 3-wöchigen Auslandsaufenthaltes, den ich in meinem Profil angezeigt habe, eingegangen - daher bisher keine Antwort auf Deine Frage.
Solltest Du noch eine Antwort wünschen, teile mir dies umgehend mit.

Beste Grüße, walser

Tut mir leid, aber mit Erdwärmeanlagen kenne ich mich absolut nicht aus.
Ich denke aber, dass auch hier nach Verbrauch abgerechnet werden muss, hab aber keine Ahnung, wie dieser technisch pro Wohnung erfasst werden kann.