Hallo Steuerprofis!
Ich mach für unseren Ortsteil die Homepage. Die Seiten
finanzieren sich durch die Gewerbetreibenden unseres Ortsteils.
Mein Problem:
Kann ich den Gewerbetreibenden eine Rechnung von 40EURO stellen,
das Geld auf ein Extrakonto (Homepagekonto) überweisen und
anschl. aus dem Extrakonto 50% rausziehen (f. meine Arbeit) ?
Wie soll ich so was verbuchen?
Ich schreibe zwar Ausgangsrechnungen an die Gewerbebetreibenden
aber ich habe ja keine Eingangsrechnung. Außerdem stimmt mein
Geschäftskonto nicht. Ich müßte ja den Betrag der Rechnung
(40EUR) auf meinem Konto haben?
Wie mache ich das am besten?
Vielen, vielen Dank!
Markus
Hallo!
Internet ist immer etwas sehr spezielles.
Grundsätzlich muss erstmal geklärt sein, wer Inhaber der Domain ist, auf wessen Namen sie also angemeldet wurde!!!
Vermutlich werden sich die Gewerbetreibenden zusammengetan haben, um für den Ort und ihr Geschäft zu werben. Falls das so ist, ist diese „Werbegemeinschaft“ wohl als Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu betrachten. Sämtliche eingezahlten Beträge wären Gesellschafterbeiträge. Für diese Gesellschaftereinlagen sollten zwar getrennte Buchhaltungskonten geführt werden, eingezahlt werden kann aber alles auf ein Bankkonto.
Aus diesen Mitteln würden sämtliche Aufwendungen der Gesellschaft bestritten (Providerkosten, Telefonkosten, etc.). Demgegenüber würden ggf. erhaltene Counter-Provisionen o. ä. Erstattungen als Einnahmen zu behandeln sein.
Entsprechend der bestehenden Vereinbarung bekämst Du eine Vergütung, die regelmäßig gezahlt werden sollte.
Wenn Deine Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, mehr einzunehmen als sie kostet, wären deine Gewinne (Vergütung ./. Kosten) dann zu versteuern.
Die Werbegemeinschaft wird vermutlich zu Null wirtschaften (keine Gewinnerzielungsabsicht).
Hinsichtlich der Umsatzsteuer würde ich nicht zu einem offenen Ausweis raten, denn diese Umsatzsteuer musst Du dann auch abführen, ohne aus Eingangsrechnungen Vorsteuerbeträge geltend machen zu können.
Anmerkung: Diese Ausführungen beruhen auf Spekulationen und auf vermutlich ebensovielen mündlichen Absprachen. Mündliche Vereinbarungen besser schriftlich fassen und dann auch so durchführen. Beim Steuerrecht steckt der Teufel oft im Detail. Daher ist diese kurze (auf meiner persönlichen Meinung und einem mehr als unklaren Sachverhalt beruhende) Darstellung sicher noch nicht als der Weisheit letzter Schluss zu betrachten, eher als Anhaltspunkt!!!
Ciao!
Nemo