Abrechnung Hausverwaltung Heizkosten

Hallo,

Frage zu Umlage Heizkosten

hab die Abrechnung der Hausverwaltung für die Eigentumswohnung meines Freundes gelesen. Er hat vergangenen Winter bereits mit mir zusammengewohnt und hat- da er Sie nicht verkauft bekommen hat, zunächst leer gelassen. Aufgrund des milden Winters war auch keine Heizung an.
In der Wohnung existieren Wärmemengenzähler, die Wohnung ist aus den 90 er.
Nun soll er prozentual nach der Wohnungsgröße Heizkosten bezahlen.
Ist dies rechtmäßig?
Ist kein Umlageschlüssel teils nach Verbrauch teils nach aufgewendeter Energie für das Gesamthaus anzuwenden?
Heizkosten für Warmwassern werden auch nicht ermittelt.
Kann man widersprechen oder wurde so eine Vereinbarung mal getroffen und gilt bis heute?
Wie ist der Fall wenn die Zähler nicht geeicht sind, wäre dies der einzige Weg einer rechtmäßigen Heizkostenverordnung? 

Hallo!

Ob man heizt oder nicht,es fallen Heizkosten an.

Hier hat man sogar ein echtes Messgerät,was den exakten Verbrauch anzeigt.

Gut, mag sein, der zeigte Verbrauch 0 an .

Es wird doch aber z.B. zu 50/50 abgerechnet, 50 % nach gemessenem Verbrauch und 50 % nach der Wohnfläche. Das ist nach HeizKVO so vorgeschrieben.
Und nach Wohnfläche ist man doch an den gesamten Heizkosten des Hauses beteiligt,ob man nun selbst heizt oder nicht.
Und das ist auch gerecht.

Für WW und Kaltwasser  hat es auch Messuhren ?

Kann es sein, man konnte Messgeräte nicht ablesen, weil ja keiner anwesend war ? Was bleibt denn da übrig als Verbrauch anders zu ermitteln ?

Die Messgeräte (WMZ und Wasseruhren) sind eichpflichtig und müssen regelmäßig ausgetauscht werden. Nach Ablauf darf man nicht mehr nach den Zählerständen dort abrechnen.
Auch dann müsste man Hilfsverfahren anwenden. Nutzer/Mieter kann dann aber Rechnung um 15% pauschal kürzen.

MfG
duck313