Noch eine Frage dazu. Müssten die Ersatzteile dann nicht auf
Aufstellung aller angefallenen Kosten, welcher ja eben von der
Fachfirma erstellt ist, aufgelistet sein?
Was meinst du den mit „Aufstellung aller angefallenen Kosten“?
In seiner Rechnung müsste die Firma, die die Wartung ausgeführt hat, die berechneten Ersatzteile/Kleinteile aufführen - es können aber auch zwei getrennte Rechnungen gestellt worden sein.
Sind auch Ersatzteile umlagefähig?
unter Umständen - lies doch mal im bereits genannten Link
„Im Rahmen der Heizungswartung ist hingegen überwiegend anerkannt, dass die Kosten kleinerer Instandhaltungsarbeiten wie der Austausch von verschleißanfälligen Kleinteilen, zu denen etwa Schmierstoffe, Dichtungen, Düsen und Filter zählen, als laufende Betriebskosten umlagefähig sind (vgl. OLG Düsseldorf in GE 2000, 888-890, Schmidt/Futterer-Lammel, 7. Aufl. 1999, Rdnr. 28 zu § 7 HeizKostV und Kinne, Heizung- und Heizkostenabrechnung, 2. Aufl. 1992, Teil A, Rdnr. 46). Nicht mehr zu den ansatzfähigen Instandhaltungskosten gehören größere Reparatur- und Ersatzbeschaffungskosten, etwa Kosten des Austauschs einer defekten Pumpe. Die Abgrenzung hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.“
„Ersatzteile, deren Kosten im Bereich um 25 Euro liegen, sind auch noch zu den (umlagefähigen) Kleinteilen zu zählen.“
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteil…