Abrechnung Heizungswartung

Hallo,

in einer Nebenkostenabrechnung ist eine Abrechnung der Heizungsfirma über angefallene Kosten der Heizungsanlage enthalten, u.a. Heizungswartung und Emissionsmessung.

Dies sind umlagefähige Betriebskosten.

Die HV stellt zusätzlich eine Übersicht der Lohnaufwendungen zu Verfügung, welche in den Nebenkostenabrechnungen enthalten sind.

Nun sind die Lohnaufwendungen für Emissionsmessung in der Abrechnung der Fa. gleich den Angaben der HV, jedoch die Kosten für Heizungswartung doppelt so hoch.

Welche Kosten können dort zusätzlich einfließen?

Vielen Dank.

Hallo,

in einer Nebenkostenabrechnung ist eine Abrechnung der Heizungsfirma über angefallene Kosten der Heizungsanlage enthalten, u.a. Heizungswartung und Emissionsmessung.

Dies sind umlagefähige Betriebskosten.

Die HV stellt zusätzlich eine Übersicht der Lohnaufwendungen zu Verfügung, welche in den Nebenkostenabrechnungen enthalten sind.

Nun sind die Lohnaufwendungen für Emissionsmessung in der Abrechnung der Fa. gleich den Angaben der HV, jedoch die Kosten für Heizungswartung doppelt so hoch.

Welche Kosten können dort zusätzlich einfließen?

Bei der Heizungs-Wartung können, sollen und dürfen auch Verschleissteile ausgetauscht werden.
Welche Ersatzteile noch im Rahmen der umlagefähigen Wartungskosten in die Betriebskostenabrechnung eingestellt werden können, ist durch die Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt.
Ich könnte mir daher vorstellen, dass der Vermieter, um sich nicht mit Einwendungen/Begründungen herumplagen zu müssen, gleich die von der Fachfirma berechneten Kleinteile aus der Betriebskostenabrechnung herausgelassen hat.

http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteil…

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Noch eine Frage dazu. Müssten die Ersatzteile dann nicht auf Aufstellung aller angefallenen Kosten, welcher ja eben von der Fachfirma erstellt ist, aufgelistet sein?

Sind auch Ersatzteile umlagefähig?

Vielen Dank.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Noch eine Frage dazu. Müssten die Ersatzteile dann nicht auf
Aufstellung aller angefallenen Kosten, welcher ja eben von der
Fachfirma erstellt ist, aufgelistet sein?

Was meinst du den mit „Aufstellung aller angefallenen Kosten“?
In seiner Rechnung müsste die Firma, die die Wartung ausgeführt hat, die berechneten Ersatzteile/Kleinteile aufführen - es können aber auch zwei getrennte Rechnungen gestellt worden sein.

Sind auch Ersatzteile umlagefähig?

unter Umständen - lies doch mal im bereits genannten Link
„Im Rahmen der Heizungswartung ist hingegen überwiegend anerkannt, dass die Kosten kleinerer Instandhaltungsarbeiten wie der Austausch von verschleißanfälligen Kleinteilen, zu denen etwa Schmierstoffe, Dichtungen, Düsen und Filter zählen, als laufende Betriebskosten umlagefähig sind (vgl. OLG Düsseldorf in GE 2000, 888-890, Schmidt/Futterer-Lammel, 7. Aufl. 1999, Rdnr. 28 zu § 7 HeizKostV und Kinne, Heizung- und Heizkostenabrechnung, 2. Aufl. 1992, Teil A, Rdnr. 46). Nicht mehr zu den ansatzfähigen Instandhaltungskosten gehören größere Reparatur- und Ersatzbeschaffungskosten, etwa Kosten des Austauschs einer defekten Pumpe. Die Abgrenzung hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.“
„Ersatzteile, deren Kosten im Bereich um 25 Euro liegen, sind auch noch zu den (umlagefähigen) Kleinteilen zu zählen.“
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteil…