Abrechnung in einem Imbiss

Hallo. ich betreibe seit einiger Zeit an 2 Tagen die Woche einen kleinen Imbiss und habe bisher täglich eine Einnahmen-Überschussrechnung geschrieben und alle Beträge, egal ob bareinnahmen, Bareinkäufe oder Einkäufe über das Konto darin aufgeführt. Das Ergebnis ist ein 4-stelliger minus-Betrag in der Kasse(da einige Geräte-Anschaffungen die Einnahmen überstiegen haben.
Was muss nun eigentlich konkret in ein Kassenbuch rein?-oder reicht die EÜRe?

Servus,

in ein Kassenbuch müssen alle Bargeld-Bewegungen reingeschrieben werden: Einnahmen und Ausgaben. Und zwar genau zu dem Zeitpunkt, zu dem sie anfallen. Die Kasse muss dabei jederzeit „sturzfähig“ sein, d.h. wenn man zählt, was in der Kasse drinne ist, muss das mit dem Bargeldbestand übereinstimmen, der im Kassenbuch ausgewiesen ist. Das kann nur gehen, wenn man nichts irgendwie verrechnet oder zusammenfasst - das, was Du mit „täglicher Einnahmen-Überschuss-Rechnung“ meinst, will ich lieber nicht so genau wissen. Es genügt jedenfalls für das Verwerfen Deiner Aufzeichnungen und Vollschätzung Deiner Einnahmen und Deiner Einkünfte im Fall einer Bp.

Schöne Grüße

MM

Wie erfasst du die Tageseinnahmen?

Die EÜR-Rechnung ist nicht das Kassenbuch.

Ideal wäre es, wenn du dir eine Registrierkasse anschaffen würdest, dann bestehen hinsichtlich der korrekten Erfassung der Tageseinnahmen weniger Zweifel an der Vollständigkeit.

Registrierkasse oder Kassenbuch erfassen ständig den Bestand der Kasse im Imbiss, während die EÜR dein Betriebsergebniss erfasst. Die Kladde der EÜR darf gerne im Arbeitszimmer zu Hause liegen, das Kassenbuch muss stets live geführt werden - es liegt daher direkt neben der Kasse im Imbiss. Du musst ernsthaft damit rechnen, dass Eintragungen in ein Kassenbuch angezweifelt werden und es eine Korrektur durch Schätzung geben wird - in Richtung „mehr Einnahmen“.