Hallo,
die Frage ist eher spezifischer Natur, konnte aber das entsprechende Forum nicht finden:frowning:
Es betrifft die Abrechnung medizinischer Leistungen für internationale Patienten, und zwar an einem Uniklinikum.
Ist das Erheben eines 10%-en Strukturaufwands auf der gesamten Behandlunsgsumme rechtens?
Vielen Dank!
Falls nötig bitte ich um eine Weiterleitung der Frage an das entsprechende Forum.
Hallo, ich kenn nun die Bezeichnung Strukturaufwand nicht, bzw. hier wird sie womöglich anders bezeichnet, aber hier ist das so, dass internationale Patienten zu allen GEsprächen einen Dolmetscher dazubekommen oder ermöglicht wird, dass sie einen Arzt und Krankenschwestern bekommen, die auch deren Sprache sprechen. Das ist natürlich ein Organisatorische Mehraufwand.
Dazu kommt noch, dass Möglichkeiten geschaffen werden für BEgleitpersonen (Zimmer, Orientierungsprogramm etc.) und dassHilfestellungen gegeben werden für das ggf. nötige Visum und Abholung vom Flughafen…also echte Serviceleistungen, die eben auch vergütet werden wollen.
Ich denke mal das das damit gemeint ist.
Gruß Susanne
ja, das verstehe ich
aber im konkreten Fall wurde keinerlei der von Dir beschriebenen Leistungen seitens des KH-s erbracht, auf die Endrechnung wurden trotzdem diese 10%-Mehraufwand abgerechnet…
HAllo, ich hab da erst mal daran gedacht, dass ja Privatpatienten, wie Ausländische Ausländer, Gesundheits-Touristen etc. ja oft sind hier beim normalen Arzt auch oft den 1,5fachen Satz oder bei besonderen Fällen sogar bis zum 2,5fachenm Satz nach GOÄ zahlen müssen.
Dann kam es mir dass bei Frankenhäusrn ja seit ein paar JAhren die FAllpauschalen bei den gesetzlichen GElten und es da eine ähnliche Liste gibt, die da heißt DRG.
Und dabei ist mir dies in die Hände gefallen http://www.aok-gesundheitspartner.de/inc_ges/downloa…
kann es also auch ein System"zuschlag" sein?
Ansonsten hilft es beim Krankenhaus Abrechnungsstelle anzurufen und sich den Posten erklären zu lassen.
Gruß Susanne